Die Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachung beschränken sich nicht nur auf Lebensmittel als solche, sondern auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse. Im Vordergrund steht der Verbraucherschutz, dessen Ziel es ist, den Bürger als Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Täuschung und Übervorteilung zu schützen. Erreicht wird dies durch die gezielte Überwachung aller Betriebe in denen Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren bearbeitet und angeboten werden. Bedarfsgegenstände sind die Gegenstände des täglichen Lebens, mit denen Lebensmittel oder der menschliche Körper nicht nur vorübergehend in Berührung kommt wie z.B. Brillengestelle, Salatschüsseln, und ähnliches.
Der Bürger hat die Möglichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden über z.B.
- unsaubere Betriebe
- verdorbene Lebensmittel
- Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben
- mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
- fehlende Preisauszeichnung
- schlechte Qualität von Lebensmitteln
- Gesundheitsbeschwerden nach dem Genuss von Lebensmitteln
oder Fragen direkt an die für den Sitz des Betriebes zuständigen Ansprechpartner der Landeshauptstadt Hannover bzw. der Region Hannover zu wenden.