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Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen

Landeshauptstadt Hannover

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Hundeauslaufflächen
Tel.: 0511 / 168 - 4 38 01
Internet

Adresse:
Gewerbeangelegenheit und Verbraucherschutz
Vordere Schöneworth  14
30167  Hannover
Tel.: 168 - 3 12 54 oder 55
Fax: 168 - 3 12 33
Email
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Fahrplan:
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 Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8:30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8:30 bis 13.00 Uhr

Anreise:
Bahnhaltestelle:  6, 11 (Kopernikusstraße)
Bushaltestelle:  132 (Kopernikusstraße

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Wo muss ich einen Hund anleinen?

In der Landeshauptstadt Hannover besteht kein grundsätzlicher Leinenzwang.

In folgenden Bereichen und zu folgenden Zeiten müssen die Hunde jedoch ausnahmslos angeleint werden:

  • innerhalb des Gebietes des Stadtbezirks Mitte,
  • in Fußgängerzonen und Einkaufszentren sowie
  • innerhalb eines Umkreises von 50 m zu Kindertagesstätten und Schulen.
  • In öffentlichen Anlagen müssen alle Hunde an der Leine geführt werden. Zu den öffentlichen Anlagen zählen beispielsweise Park- und Grünanlagen einschließlich der Straßen, Wege und Plätze innerhalb dieser Anlagen, Kleingärten und Wälder.
  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln werden Hunde nur angeleint und unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen. Zudem dürfen Hunde nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
  • Auch in der Landeshauptstadt Hannover müssen Hunde in Wäldern und in der freien Landschaft während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1.April bis zum 15. Juli jeden Jahres angeleint werden. Dies gilt auch für mehrere Hundeauslaufflächen. Der Begriff der freien Landschaft umfasst sämtliche für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Landschaften.
  • Weitere Regelungen zu Anleinpflichten sind den Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete und Schongebiete zu entnehmen (Umgang mit Hunden in den Freiräumen von Hannover Informationen für HundehalterInnen). Eine Übersichtskarte im weiterführenden, unten gelisteten Link gibt einen ersten Überblick über die betroffenen Landschaftsbereiche.

Gibt es Ausnahmen von der Anleinpflicht in öffentlichen Anlagen?

Der Leinenzwang gilt nicht in den eingerichteten Hundeauslaufflächen. Die Hundeauslaufflächen und –wege sind jeweils ausgewiesen und beschildert.

Zudem können wir im Einzelfall Ausnahmen hinsichtlich des Leinenzwangs in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern zulassen. Die Ausnahmegenehmigung muss der Hundeführer schriftlich im Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover (siehe obige Adresse) beantragen. Sie wird nur erteilt, wenn der Hundehalter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, persönlich geeignet ist und eine mit dem betroffenen Hund bestandene Begleithundeprüfung oder einen Hundeführerschein des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. oder die Prüfung des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. der Stufe 2 oder eine vergleichbare Prüfung nachgewiesen hat.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und in der freien Landschaft und nicht in den Gebieten und an den Orten, an denen Hunde angeleint werden müssen wie z. B. im Stadtbezirk Mitte oder innerhalb eines Umkreises von 50 m zu Kindertagesstätten und Schulen.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang im Stadtgebiet Hannover  
PDF-Formular (Dateigröße 40 KB)

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Hundeauslaufflächen in Hannover  
Alles zum Thema Hundeauslauf und Anleinpflicht (inklusive Kartenausschnitte)

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Umgang mit Hunden in den Freiräumen von Hannover
Informationen für HundehalterInnen
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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