|
||||
|
||||
Wo muss ich einen Hund anleinen?
In der Landeshauptstadt Hannover besteht kein grundsätzlicher Leinenzwang.
In folgenden Bereichen und zu folgenden Zeiten müssen die Hunde jedoch ausnahmslos angeleint werden:
Gibt es Ausnahmen von der Anleinpflicht in öffentlichen Anlagen?
Der Leinenzwang gilt nicht in den eingerichteten Hundeauslaufflächen. Die Hundeauslaufflächen und –wege sind jeweils ausgewiesen und beschildert.
Zudem können wir im Einzelfall Ausnahmen hinsichtlich des Leinenzwangs in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern zulassen. Die Ausnahmegenehmigung muss der Hundeführer schriftlich im Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover (siehe obige Adresse) beantragen. Sie wird nur erteilt, wenn der Hundehalter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, persönlich geeignet ist und eine mit dem betroffenen Hund bestandene Begleithundeprüfung oder einen Hundeführerschein des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. oder die Prüfung des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. der Stufe 2 oder eine vergleichbare Prüfung nachgewiesen hat.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und in der freien Landschaft und nicht in den Gebieten und an den Orten, an denen Hunde angeleint werden müssen wie z. B. im Stadtbezirk Mitte oder innerhalb eines Umkreises von 50 m zu Kindertagesstätten und Schulen.
|
|
V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
|
|