Für die Mitbenutzung der Vereinssportanlagen durch Schulen zahlt der Fachbereich Bibliothek und Schule jährlich eine Entschädigung. Voraussetzung dafür ist, dass dem Fachbereich Sport und Eventmanagement die Unterlagen bzw. eine Bestätigung über die Mitbenutzung zur Prüfung vorgelegt werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Fachbereich vorliegen:
- Name der Schule (Schulform, Adresse, Ansprechpartner),
- Gesamtstundenzahl je Kalenderjahr mit Umkleidekabinennutzung,
- Gesamtstundenzahl je Kalenderjahr ohne Umkleidekabinennutzung,
- Bestätigung der Schulleitung über diese Aufzeichnungen.
Die Nachweise für 2010 müssen bis zum 26.02.2011 eingereicht werden.
Ausführliche Informationen gibt Ihnen Christian Iwan vom Fachbereich Sport und Eventmanagement.