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Förderung des Vereinssportstättenbaus

Landeshauptstadt Hannover
Das neue Vereinsheim des 1. FFC Hannover

Adresse:
Landeshauptstadt Hannover
Sport- und Eventmanagement - OE 52.11
Rathaus
Trammplatz  2
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 3 41 61
Fax: 0511 / 168 - 3 41 78
Email
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Sport- und Eventmanagement - OE 52.11
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Trammplatz  2
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 3 41 61
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 Öffnungszeiten:
Mo bis Do 9.00 bis 15.00 Uhr
Fr 9.00 bis 13.00 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung

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Nach Überlassung der Vereinssportanlagen seitens der Landeshauptstadt Hannover an die städtischen Vereine sind grundsätzlich diese für die Pflege und Unterhaltung der Anlagen verantwortlich. Die Landeshauptstadt Hannover fördert jedoch maßgeblich den Vereinssportstättenbau der Vereine bei Erneuerungs-, Erweiterungs- oder Sanierungsarbeiten auf Ihren Vereinsanlagen und Sportplätzen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sportförderung und den Bewilligungsbedingungen können Sportvereine Zuwendungen bei der Stadt im Fachbereich Sport & Eventmanagement jeweils bis zum 31.10. für das Folgejahr beantragen.

Zuwendungsanträge sind bis zum 31.10. an die
Landeshauptstadt Hannover
FB Sport & Eventmanagement / OE 52.11
Trammplatz 2
30159 Hannover
Fax: 0511-168-34178
mit vorher eingeholten Kostenvoranschlägen und einem Kosten- und Finanzierungsplan zu senden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Maßnahmen fördern, die bereits vor einer möglichen Bewilligung einer Zuwendung begonnen wurden!

Bitte sprechen Sie daher frühzeitig Ihre Bauvorhaben und Planungen mit uns ab.
Detaillierte Auskunft und Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Helldobler (Tel. 0511-168-34161) oder via E-Mail.

Bei allen Maßnahmen sind die Richtlinien der Umweltverträglichkeitsprüfung (FB Umwelt & Stadtgrün, Bereich Umweltschutz - E-Mail: 67.10@hannover-stadt.de) zu beachten. Eine Förderung von Maßnahmen zugunsten wirtschaftlich genutzter Räume (z.B. Gaststätten und Nebenräume, Kegelbahnen, Tennishallen, Vereinsschießsportanlagen) wird nicht gewährt. Auch wird keine Zuwendung gewährt, wenn Erneuerungsarbeiten aufgrund unterlassener Unterhaltung notwendig werden.

In Eigenarbeit erbrachte Leistungen können als geldwerten Eigenanteil geltend gemacht werden und werden entsprechend von der Stadt honoriert.

Zur Abrechnung und Auszahlung bewilligter Zuwendungen sind nach Abschluss der Arbeiten alle Ausgaben nach Gewerken sortiert mit den Originalrechnungsbelegen, Überweisungsträgern und Kontoauszügen sowie bei zusätzlichen Eigenleistungen der Tätigkeitsnachweis bei uns einzureichen.

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Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover
für Zuwendungen zur Förderung des Vereinssportstättenbaus
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Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Tätigkeitsnachweis
für Eigenleistungen
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Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Grundsätze der Sportförderung
in der Landeshauptstadt Hannover
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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