|
||||
|
||||
|
||||
Die Bauaufsicht der Region Hannover ist für die folgenden Kommunen zuständig:
Stadt Burgwedel, Stadt Gehrden, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Pattensen, Gemeinde Uetze sowie Gemeinde Wennigsen.
Die Landeshauptstadt Hannover und die übrigen Kommunen im Regionsgebiet haben eigenständige Bauaufsichtsbehörden.
Baugenehmigung
Für alle Baumaßnahmen, die nicht baugenehmigungsfrei (§ 69 NBauO und Anhang) oder anzeigepflichtig (§ 69 a NBauO) sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Gebäudetypen (z. B. Wohngebäude – außer Hochhäuser) nach § 75 a NBauO werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft. Für die nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde geprüften Teile des Entwurfs übernimmt der Entwurfsverfasser allein die Verantwortung, dass das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Dies hat er durch eine spezielle Erklärung, die mit dem Bauantrag vorgelegt wird, zu bestätigen.
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist.
Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung verlängert werden. Dieser Antrag muss jedoch vor Ablauf der Dreijahresfrist bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung bei der betreffenden Stadt- oder Gemeindeverwaltung einzureichen, die ihn dann mit ihrer Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet.
Neben dem ausgefüllten Bauantragsformular sind in der Regel folgende Bauvorlagen beizufügen:
Weitere Bauvorlagen können nachgefordert werden, wenn sie zur Prüfung des Bauvorhabens erforderlich sind. Unvollständige Bauvorlagen machen Nachforderungen erforderlich und verzögern das Genehmigungsverfahren.
|
|