Der Fachbereich Planung und Raumordnung ist Untere Landesplanungsbehörde, Träger der Regionalplanung, Genehmigungsbehörde für die gemeindlichen Bauleitpläne, bietet Service zur städtebaulichen Planung und ist zuständig für die regional bedeutsame Naherholung.
28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – u.a. Ingenieure, Geographen, Verwaltungsfachkräfte – erarbeiten das Regionale Raumordnungsprogramm sowie landesplanerische Stellungnahmen und führen Raumordnungsverfahren durch. In der Funktion als Aufsichtsbehörde prüfen und genehmigen sie die Flächennutzungspläne der 21 regionsangehörigen Städte und Gemeinden und beraten sie bei deren Aufstellung. Im Rahmen der Zuständigkeit für die Naherholung entwickeln sie Konzepte für die nachhaltige Sicherung, Verbesserung und Schaffung attraktiver Freizeitangebote, wie z. B. den Radwanderweg "Grüner Ring".
Die dem Fachbereich Planung und Raumordnung zugeordneten Teams bearbeiten die aufgeführten Aufgabenbereiche. Ausführliche Informationen zu den Kernaufgaben können Sie über die Teamseiten abrufen.