Die dem Fachbereich Umwelt zugeordneten Teams bearbeiten die aufgeführten Aufgabenbereiche. Ausführliche informationen zu den Kernaufgaben können Sie über die jeweiligen Seiten der Teams abrufen.
Umweltschutz geht jeden an
Der Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen steht im Mittelpunkt der Arbeit des Fachbereichs Umwelt. Wasser, Boden und Luft können mit Schadstoffen belastet sein, aber auch Lärm bedroht unsere Gesundheit. Eine intakte Umwelt ist lebensnotwendig. Nur eine nachhaltig umweltverträgliche Nutzung der Ressourcen unserer Erde sichert auch künftigen Generationen ein menschenwürdiges Dasein.
Umweltplanung und -information
Die Umweltplanung liefert - unter dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der AGENDA 21 - Beiträge mit dem Ziel, dass die Umwelt in der Region Hannover bewahrt wird, die Lebensgrundlagen erhalten bleiben und die Ansprüche der Natur berücksichtigt werden. Dabei werden integrierte Fachplanungen im Zusammenhang mit konkreten gesetzlichen Aufträgen, aber auch konzeptionelle Arbeiten im Vorfeld gesetzgeberischer Maßnahmen durchgeführt. Zur Unterstützung dieser Arbeiten führt das Team Umweltplanung und -information das Umweltinformationssystem für die Region.
Naturschutz
Der Schutz von Natur und Landschaft vor Eingriffen, die die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zerstören, ist unverzichtbar. Ausreichende Freiflächen mit intakten Biotopen sowie Bäume und Sträucher sind wichtig für das Klima, die Neubildung von sauberem Grundwasser und für das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger. Die Teams für Naturschutz sorgen für Erhalt, Pflege und Entwicklung der schützenswerten Biotope und stellen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Arten- und Biotopschutz sicher.
Bodenschutz / Gewässerschutz / Abfallüberwachung
Einer Vermeidung schädlicher Verunreinigungen von Wasser und Boden dient die flächenbezogene Umweltüberwachung nach Maßgabe des Wasser- und Bodenschutzrechts (als Wasser- und Bodenschutzbehörde). Soweit dennoch Schäden eintreten oder bereits eingetreten sind, wird durch Anordnungen an die Verursacher oder verantwortlichen Eigentümer dafür gesorgt, dass die Kontaminationen beseitigt oder die Schadstoffherde mindestens soweit gesichert werden, dass von ihnen keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt mehr ausgehen. Als Abfallbehörde überwacht die Region, dass Abfälle nicht umweltgefährdend verwertet oder beseitigt werden. Dem Ressorcenschutz dient die Genehmigung und Überwachung von Wasserbenutzungen durch Entnahmen und Einleitungen und des Abbaus von Boden für gewerbliche Zwecke.
Anlagenüberwachung
Die anlagenbezogene Umweltüberwachung hat eine Vermeidung von Schadstoffeinträgen in die Luft, das Wasser oder den Boden und die Ausbreitung störenden Lärms durch technische Anlagen zum Ziel. Diese Aufgabe teilt sich die Region Hannover als untere Immissionsschutzbehörde mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, das generell für genehmigungspflichtige Anlagen in Gewerbe- und Industriebetrieben zuständig ist.