Das Team Anlagenüberwachung nimmt Vollzugsaufgaben (Genehmigungen, Eignungsfeststellungen und Überwachungstätigkeiten) im bundesgesetzlichen Rahmen des Luftreinhalte-/ Lärmminderungsrechts (Immissionsschutz), des Gewässer- / Bodenschutzrechts (anlagenbezogener Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, auch Indirekteinleiterüberwachung) sowie des Gefahrstoff- und Chemikalienrechts (Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen) wahr, soweit von technischen Anlagen und Einrichtungen schädliche Umwelteinwirkungen bzw. erhebliche Belästigungen (z. B. durch Lärm, Gerüche, Staub etc.) ausgehen können.
Diese Aufgaben teilt sich das Team mit dem
Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA),
Am Listholze 74,
30177 Hannover
Tel.: 05 11 / 90 96 - 0,
Fax: 05 11 / 90 96 - 199,
E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de),
das generell für genehmigungspflichtige Anlagen im gewerblich- / industriellen Sektor und links nicht erwähnte Angelegenheiten zuständig ist.