Um radiologische und/oder chemische Bodenbelastungen zu beseitigen, führt die Region Hannover im Bereich des De-Haën-Platzes auf privaten Flächen Sanierungsmaßnahmen durch. Dies erfolgt im Auftrag der betroffenen GrundstückseigentümerInnen, die auch die entstehenden Kosten zu tragen haben. Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover beteiligen sich anteilig an den Kosten.
Darüber hinaus hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover im Mai 2010 beschlossen, 100.000 Euro in einem Härtefallfonds zur Verfügung zu stellen, um im Einzelfall und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag eine finanzielle Zuwendung gewähren zu können.
Für eine Zuwendung müssen folgende Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Das Grundeigentum muss grundsätzlich selbst genutzt werden und vor dem 01.07.2008 erworben worden sein.
- Mit der Region Hannover muss ein Sanierungsvertrag abgeschlossen werden.
- Für die Beurteilung, ob eine Zuwendungsberechtigung vorliegt, müssen in einem Fragebogen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erklärt und nachgewiesen werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Mit Stand vom 27.05.2011 stellt sich der Sachstand wie folgt dar:
| Antragseingänge |
31 |
| Anspruch auf eine Zahlung |
17 |
| Voraussichtliche Ablehnungen |
14 |
Da die vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel bislang nicht ausgeschöpft worden sind, wurde der Faktor, der die Grenzwerte festlegt, zu Gunsten der Antragsteller erhöht.
Die Zuwendungen sollen nunmehr nach folgendem Schlüssel verteilt werden:
- Die Anspruchsberechtigten, die einen Einkommens- bzw. Vermögensfaktor von maximal 2,5 aufweisen erhalten 100 Prozent der im Sanierungsvertrag festgelegten Kosten erstattet.
- Die Anspruchsberechtigten, die einen Einkommens- bzw. Vermögensfaktor von 2,51 bis 4,1 aufweisen, erhalten 50 Prozent der im Sanierungsvertrag festgelegten Kosten erstattet. Betragen die Sanierungskosten dann trotz der Zuwendung noch mehr als 3.500 Euro, so wird der Differenzbetrag ebenfalls aus dem Härtefallfonds gezahlt. Der Anspruchsberechtigte hat somit maximal 3.500 Euro Sanierungskosten selbst zu tragen.
Die SGB XII-Grenzwerte bedeuten für die einzelnen Personengruppen Folgendes:
| Faktor |
Max. Netto-Einkommen pro Monat (€) |
Nicht angerechnetes Vermögen (€) |
| 4,1-facher Satz bei Paar mit 2 Kindern |
4.707,-- |
11.177,-- |
| 4,1-facher Satz bei Paar ohne Kinder |
2.649,-- |
9.077,-- |
| 4,1-facher Satz bei alleinstehender Person |
1.472,-- |
6.560,-- |
| 2,5-facher Satz bei Paar mit 2 Kindern |
2.870,-- |
6.815,-- |
| 2,5-facher Satz bei Paar ohne Kinder |
1.615,-- |
5.535,-- |
| 2,5-facher Satz bei alleinstehender Person |
898,-- |
4.000,-- |
Mit obiger Regelung würden rund 79.000 Euro aus dem Härtefallfonds ausgezahlt werden können.