Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Flächen und Wege eingerichtet, die den Hunden zum Laufen und Toben ohne Leine zur Verfügung stehen.
Insgesamt stehen in den Stadtteilen Hannovers fast 53 Hektar Fläche und 2,5 Kilometer Wegestrecke für den Hundeauslauf zur Verfügung. Neue Flächen wurden im November 2011 in den Stadtteilen Döhren und Seelhorst/Wülfel – zunächst für ein Jahr zur Probe – eingerichtet.
Die Areale sind durch Hinweisschilder (siehe nebenstehende Grafik) ausgewiesen.
Mit den Auslaufflächen schafft der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün neue Freiräume für die Hunde in Wohnungsnähe. Einschränkungen gelten aber auf den Auslaufflächen im Bornumer Holz und den Auslaufflächen und -wegen am Kronsberg: Wie in allen anderen Wäldern und in der freien Landschaft auch müssen hier die Hunde während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli jedes Jahres angeleint werden.
Auf allen nicht speziell ausgewiesenen Flächen im Stadtgebiet gelten die Anlein-Regeln der Hundeverordnung.
Weitere Regelungen zu Anleinpflichten sind den Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete und Schongebiete zu entnehmen. Eine Übersichtskarte gibt einen ersten Überblick über die betroffenen Landschaftsbereiche.