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Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Landeshauptstadt Hannover

Adresse:
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Bereich Stadtplanung
Rudolf-Hillebrecht-Platz  1
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 42 42
2. Tel.: 0511 / 168 - 4 44 81
Fax: 0511 / 168 - 4 20 49
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Lärmaktionsplan (LAP)

Die Stadt Hannover ist als zuständige Behörde nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufbauend auf der Lärmkartierung aufzustellen. Ziel dieses Lärmaktionsplanes ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner vor hohen Lärmbelastungen zu schützen und eine Zunahme des Lärms zu vermeiden. Die jeweiligen Lärmminderungsmaßnahmen sind nach § 47d BImSchG grundsätzlich in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt und erfordern in jedem Einzelfall eine genaue Analyse der jeweiligen Situation.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen nach dem BImSchG ausschließlich beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen oder Schienenwegen besteht. Ein Anspruch auf Lärmsanierung im Bestand besteht weder nach bisherigem noch nach neuem Recht, zumal von Seiten der EU keine Grenzwerte definiert wurden. Anlieger an bestehenden lauten Verkehrswegen haben somit auch künftig keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung für passiven Schallschutz.

Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde unter Mitarbeit einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe der Landeshauptstadt Hannover und mit Unterstützung eines externen Fachgutachters erarbeitet und mit der Beschlussdrucksache 1732/2009 in die politischen Gremien eingebracht. Nach der Anhörung in allen 13 Bezirksräten wurde der Entwurf im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen vorgestellt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes lag in der Zeit vom 14.05.2010 bis zum 14.06.2010 öffentlich aus. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten Behörden hatten in dieser Zeit die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Lärmaktionsplanes abzugeben.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und der Überarbeitung des Entwurfes hat die Verwaltung die Endfassung des Lärmaktionsplanes vorgelegt, der am 16.12.2010 vom Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover beschlossen wurde.


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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