Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Erarbeitung von Lärmkarten und die Erstellung einer Betroffenenstatistik für den Ballungsraum Hannover gefordert. In den Jahren 2006 und 2007 wurden die für die Lärmberechnungen benötigten umfangreichen Eingangsdaten gesammelt und aufbereitet. Eine wichtige Basis für das Berechnungsmodell bilden dreidimensionale Modelle des Geländes und der Gebäude. Zusätzlich wurden die Einwohnerzahlen gebäudescharf in das Modell integriert, um später Belastetenzahlen ermitteln zu können. Weitere relevante Informationen zu Art und Umfang des Straßenverkehrs wie aktuelle Verkehrsstärken, Lkw-Anteile und Geschwindigkeiten wurden erhoben. Informationen zu Streckenbelegungen der Stadtbahn konnten von Seiten der ÜSTRA und der Region Hannover eingebracht werden. Die Lärmerzeugung der relevanten Gewerbeanlagen konnte durch das Gewerbeaufsichtsamt Hannover übermittelt werden.
Die Vielzahl der Eingangsdaten wurde parallel in einem Geographischen Informationssystem gebündelt und einheitlich aufbereitet bevor die Beauftragung eines Fachbüros mit der Umsetzung der Datengrundlagen in die eigentlichen Lärmkarten sowie die Statistik der Betroffenheiten erfolgen konnte.
Mit der Übermittlung der Lärmdaten für Straßenverkehr, Stadtbahn und Gewerbe über das niedersächsische Umweltministerium an die Europäische Union ist die erste Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - die Lärmkartierung - für die Landeshauptstadt Hannover abgeschlossen.
Die Haupt-Lärmquellen im Straßenverkehr sind erwartungsgemäß die Bundesautobahnen (A2, A7, A37) und die bedeutenden Bundesstraßen (Schnellwege B3, B6, B65) sowie die eng angebauten innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Im bebauten Bereich wirkt vielfach die Abschirmung durch Gebäude, so dass z. B. bereits im Blockinneren oder in geringer Entfernung von der Straße deutliche Minderungen zu erkennen sind. Die Lärmbelastung durch die Stadtbahn beschränkt sich auf die oberirdischen Fahrstrecken der einzelnen Linien. Hierbei treten ebenfalls die eng angebauten Bereiche mit hoher Lärmbelastung hervor. In die Betrachtung des Gewerbelärms wurden alle relevanten Gewerbeanlagen sowie die Häfen aufgenommen. Da diese in Industrie- und Gewerbegebieten liegen, ist die Anzahl der betroffenen Menschen gegenüber den anderen Lärmarten sehr gering.