´

Gefahrgutstraßen

Landeshauptstadt Hannover
Nach der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist für den Transport gefährlicher Güter bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die erforderliche Fahrwegbestimmung einzuholen. Für Transporte von Benzin und Propan- und Butangas wurden durch Allgemeinverfügung einige Straßen grundsätzlich freigegeben. Diese Straßen sind in der "Gefahrgutkarte" farblich markiert. Können die Transporte auf diesen Strecken abgewickelt werden, ist die Erteilung einer besonderen Fahrwegbestimmung nicht erforderlich.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Gefahrgutstraßen  
Freigegebene Gefahrgutstraßen für Benzin- und Gastransporte


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


Seite drucken