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Hannover ist startklar
Am 28. Dezember 2009 trat die EU-Dienstleistungsrichtlinie in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Dienstleistern die Ansiedlung und Aufnahme ihrer Tätigkeit so einfach wie möglich zu machen.
Konkret: Alle notwendigen Informationen und Formulare werden zukünftig im Internet abrufbar sein. Zuständige Ansprechpartner findet man im Behörden- und Unternehmensservice BUS des Landes Niedersachsen. Alle Verfahren können künftig über ein elektronisches Postfach online abgewickelt werden. Den Zugang finden Dienstleister über das Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen.
Die verbesserte elektronische Abwicklung wird ergänzt durch den von der EU geforderten „Einheitlichen Ansprechpartner“, kurz EA. Seine Aufgabe ist es, Interessenten über die notwendigen Anträge und Genehmigungen zu informieren, die Anträge an die zuständigen Fachbehörden weiterzuleiten und die organisatorischen Abläufe zu erläutern.
Er soll insbesondere EU-Ausländern helfen, die ihre Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Herkunftsland erbringen oder einen Betrieb gründen wollen. Im Sinne der Gleichbehandlung steht dieser Service auch inländischen Unternehmern zur Verfügung. Eine Pflicht, den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Für die Landeshauptstadt Hannover hat diese Aufgabe die städtische Wirtschaftsförderung übernommen, für die übrigen 20 Städte und Gemeinden der Region Hannover ist das Unternehmerbüro in der Region Hannover zuständig.
Die Landeshauptstadt bietet hierfür einen telefonischen Service über die zentrale Wirtschaftsförderungs-Telefon-Nr. 0511/168-3 13 13 oder per E-Mail über das Postfach ea@Hannover-Stadt.de an. Das Unternehmerbüro ist über die Telefonnumer 05 11 / 61 62 34 00 oder per Mail über das Postfach ea@Region-Hannover.de erreichbar.
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