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Bis Anfang 2005 war eine rechtverbindliche Kontaktaufnahme nur in schriftlicher oder mündlicher Form möglich. Durch Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anfang 2005 hat das Land Niedersachsen den Vorgaben der Bundesregierung entsprochen und den Zugangsweg über elektronische Medien eröffnet.
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