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Im Rahmen des Aktionsprogramms „Europa für Bürgerinnen und Bürger 2007 - 2013“ (Aktion 1: Aktive Bürger/-innen für Europa, Maßnahme 1: Städtepartnerschaften) fördert die EU die aktive Beteiligung der Bürger/-innen durch Städtepartnerschaften und bürgerschaftliche Projekte.
Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften
Die EU unterstützt Teilnahmen an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgern, zum Inhalt haben oder fördern und die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Partnerstädten begünstigen. Die Begegnungen sollten die folgenden drei Aspekte abdecken:
Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten
Mit der Bildung thematischer Netzwerke zwischen den Kommunen soll der Austausch bewährter Praktiken gefördert werden. Dieses Programm unterstützt daher thematische Konferenzen und Workshops, welche die drei folgenden Merkmale aufweisen:
Förderkriterien
Bürgerbegegnungen
Jede eingeladene Kommune ist entweder mit der gastgebenden Kommune oder mit einer anderen teilnehmenden Kommune partnerschaftlich verbunden. Der Antragsteller stammt aus einem förderfähigen Land. An der Begegnung müssen Kommunen aus mindestens zwei förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen zumindest eines ein EU-Mitgliedstaat sein muss. Bei bilateralen Begegnungen müssen mindestens zehn Personen und bei multilateralen Begegnungen (mehr als zwei Kommunen) mindestens fünf Personen pro eingeladener Kommune teilnehmen. Die Besuchergruppen sollen nicht überwiegend aus gewählten Mitgliedern der Kommunalvertretung oder Mitarbeitern der Kommunalverwaltung bestehen.
Netzwerke
Die Konferenzen und Workshops müssen im Rahmen von Städtepartnerschaften stattfinden. Jede beteiligte Kommune muss mit mindestens einer der am Projekt beteiligten Kommunen im Rahmen einer bestehenden Städtepartnerschaftsvereinbarung oder einer offiziell in Vorbereitung befindlichen Städtepartnerschaft verbunden sein. Es müssen mindestens 20 Personen aus mindestens drei Kommunen aus unterschiedlichen teilnehmenden Ländern, darunter mindestens einem EU-Mitgliedstaat, teilnehmen.
Fördergegenstand
Die Finanzhilfen werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet. Sie können zwischen 2.000 und 20.000 EUR betragen. Wenn die Berechnung auf Grundlage der Pauschalsätze einen Gesamtbetrag von weniger als 2.000 EUR ergibt, wird kein Zuschuss gewährt.
Die Gewährung von Finanzhilfen bei den Netzwerken errechnet sich nach festgesetzten Zuschussbeträgen. Einzelheiten hierzu finden Sie im Programmleitfaden unter: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/guide/documents/programme_guide_de.pdf
Antragsberechtigung
Antragsteller muss die organisierende Kommune oder ihr Partnerschaftsausschuss/ -verein mit Rechtsstatus und eigener Rechtspersönlichkeit sein. Bei Netzwerken sind die Kommunen und Partnerschaftsausschüsse, lokale und regionale Verwaltungen sowie Organisationen, die lokale Behörden vertreten, antragsberechtigt.
Auskünfte zu den jährlichen Antragsfristen und weitere Informationen erhalten Sie bei:
Region Hannover
Team EU-Angelegenheiten
Tel.: 05 11 / 6 16 – 2 32 16
Anträge sind zu stellen bei:
EACEA Abteilung P7 Bürgerschaft
Anträge „Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften“ bzw.
Anträge „Bildung von Netzwerken zwischen Partnerstädten“
Avenue du Bourget, 1 (BOUR 00/13)
1140 Brüssel
Belgien
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der EU unter: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
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