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Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Berufsfeuerwehr Hannover ist eine Wohnsitznahmeregelung für deren Feuerwehrbeamtinnen/ Feuerwehrbeamte notwendig. So ist auch bei Großschadenlagen sichergestellt, Einsatzkräfte aus dienstfreier Zeit in einem akzeptablen Zeitraum zur Gefahrenabwehr oder Erledigung von Sonderaufgaben heranzuziehen.
Das Gebiet für eine Wohnsitznahme (erster Wohnsitz) der feuerwehrtechnischen Beamtinnen/Beamten der Berufsfeuerwehr Hannover definiert sich wie folgt:
Die Wohnsitznahme muss zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes) erfolgt sein.
Jede Feuerwehrbeamtin bzw. jeder Feuerwehrbeamte hat diese Wohnsitznahmeregelung anzuerkennen und unverzüglich schriftlich der Dienststelle jede Änderung ihres/seines ersten Wohnsitzes (Wohnung/Anschrift) mitzuteilen.
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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