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Wohnsitznahmeregelung der Berufsfeuerwehr Hannover

Landeshauptstadt Hannover
Karte - Hannover-Umland

Adresse:
Feuerwehr Hannover
Feuerwehrstraße  1
30169  Hannover
Tel.: 0511/912-0
Fax: 0511/912-1500
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Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Berufsfeuerwehr Hannover ist eine Wohnsitznahmeregelung für deren Feuerwehrbeamtinnen/ Feuerwehrbeamte notwendig. So ist auch bei Großschadenlagen sichergestellt, Einsatzkräfte aus dienstfreier Zeit in einem akzeptablen Zeitraum zur Gefahrenabwehr oder Erledigung von Sonderaufgaben heranzuziehen.

Das Gebiet für eine Wohnsitznahme (erster Wohnsitz) der feuerwehrtechnischen Beamtinnen/Beamten der Berufsfeuerwehr Hannover definiert sich wie folgt:

  • Region Hannover (Landeshauptstadt Hannover und ehemaliger Landkreis Hannover)

 

  • aus dem Landkreis Hildesheim
        Gemeinde Algermissen, Stadt Elze, Samtgemeinde Gronau,
        Gemeinde Diekholzen, Stadt Hildesheim, Gemeinde Harsum,
        Gemeinde Nordstemmen, Stadt Sarstedt, Gemeinde Giesen

 

  • aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont
        Flecken Coppenbrügge, Stadt Bad Münder,
        Flecken Salzhemmendorf

 

  • aus dem Landkreis Schaumburg
        Samtgemeinde Rodenberg, Samtgemeinde Nenndorf,
        Samtgemeinde Lindhorst, Samtgemeinde Sachsenhagen

 

  • aus dem Landkreis Peine
        Stadt Peine, Gemeinde Edemissen, Gemeinde Hohenhameln,
        Gemeinde Ilsede, Gemeinde Lahstedt

 

  • aus dem Landkreis Celle
        Stadt Celle, Samtgemeinde Flotwedel, Samtgemeinde,
        Wathlingen, Gemeinde Hambühren, Gemeinde Wietze

 

  • aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel
        Samtgemeinde Schwarmstedt


Die Wohnsitznahme muss zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes) erfolgt sein.

Jede Feuerwehrbeamtin bzw. jeder Feuerwehrbeamte hat diese Wohnsitznahmeregelung anzuerkennen und unverzüglich schriftlich der Dienststelle jede Änderung ihres/seines ersten Wohnsitzes (Wohnung/Anschrift) mitzuteilen.


 

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