´

Parkordnung Berggarten

Parkordnung für den Berggarten

Der Berggarten ist ein Botanischer Schaugarten von internationalem Rang und ein Gartendenkmal im Ensemble der Herrenhäuser Gärten. Er ist ein einzigartiger Ort, um vollendete Gartenkunst mit allen Sinnen zu genießen. Damit alle Gäste diesen Garten ungestört erleben können, bitten wir Sie um die Einhaltung folgender Regeln.

Im Berggarten gilt die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover vom 18.07.2007 und die Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover in der Fassung vom 01.08.2000.

Demnach ist zu beachten:

  • Der Eintritt ist kostenpflichtig. Personen ohne gültige Eintrittskarte können des Gartens verwiesen werden.
  • Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
  • Hunde dürfen im Berggarten nicht mitgeführt werden. Die Ausnahme bilden von blinden Personen im Führgeschirr geleitete Blindenführhunde.
  • Pflanzen oder Pflanzenteile dürfen nicht entnommen, beschädigt oder zerstört, Beete, Ornamente und Rabatten nicht betreten werden.
  • Denkmäler und Brunnen dürfen nicht erklettert und beschmutzt oder beschädigt werden.
  • Tauben, Enten sowie alle anderen Tiere im Freiland und in den Schauhäusern dürfen nicht gefüttert werden.
  • Das Fahren oder Mitführen von Fahrrädern ist nicht gestattet.
  • Picknicken auf Rasenflächen und Lagern ist nicht gestattet.
  • Grillen und das Entfachen von offenem Feuer ist verboten.
  • Ballspiele jeglicher Art sind nicht gestattet.
  • Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Verbleib im Garten nicht gestattet.
  • Privates Filmen und Fotografieren von den Wegen aus ist erlaubt. Die gewerbliche Verwendung bedarf der Zustimmung durch die Direktion.
  • Den Anordnungen des Garten-, Aufsichts- und Kassenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Bei Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen wunderschönen Aufenthalt.

Ihr Team der Herrenhäuser Gärten                                                                                             Stand Juli 2009



Seite drucken