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Antidiskriminierungsstelle (ADS)

Landeshauptstadt Hannover
Das Logo der SOR-SMC-Kampagne und Wortlaut des Artikel 3.3 des Grundgesetzes

Adresse:
Antidiskriminierungsstelle (ADS)
Ansprechpartner/in: Dr. Günter Max Behrendt
Grundsatzangelegenheiten
Büro Oberbürgermeister
Neues Rathaus (Raum 59)
Trammplatz  2
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 12 35
Fax: 0511 / 168 - 4 01 42
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Adresse:
Antidiskriminierungsstelle (ADS)
Ansprechpartner/in: Dr. Günter Max Behrendt
Grundsatzangelegenheiten
Büro Oberbürgermeister
Neues Rathaus (Raum 59)
Trammplatz  2
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 12 35
Fax: 0511 / 168 - 4 01 42
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 Öffnungszeiten:
keine festen Öffnungszeiten.
Termine können nach telefonischer Absprache frei vereinbart werden.

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Schutz vor Diskriminierung ist Verfassungsgebot!

Das Referat für Integration umfasst auch die Antidiskriminierungsstelle (ADS) der Stadt Hannover. Die ADS steht als städtische Einrichtung grundsätzlich allen EinwohnerInnen der Stadt offen. Sie hat den Auftrag, sich innerhalb des hannoverschen Stadtgebietes mit institutioneller oder individueller Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion, ihres Geschlechts oder Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung zu beschäftigen. Insbesondere versucht sie darauf hinzuwirken, dass es zu ungesetzlichen Ungleichbehandlungen (Diskriminierungen) aufgrund der genannten Merkmale erst gar nicht kommt. Den rechtlichen Orientierungsrahmen hierzu bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch Gültigkeit für den zivilrechtlichen Verkehr und insbesondere für Dienstleistungen (Besuch von Gaststätten und Diskotheken, Einkauf in Geschäften, Nutzung von Banken, Versicherungsgeschäfte, Vermietungen etc.) hat.

An die ADS kann sich  jede Einzelperson oder Gruppe wenden, die im Arbeitsleben, bei Dienstleistungen oder im Privatbereich aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion, ihres Geschlechts oder Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wird. Aber auch wer Zeuge einer solchen Diskriminierung geworden ist, sollte sich nicht scheuen, den Vorfall bei der ADS zu melden. Es gibt keine Beschränkung der Beratung auf feste Öffnungszeiten, Termine können nach telefonischer Absprache frei vereinbart werden. Die Kernzeit für Beratungen liegt werktags zwischen 9 und 17 Uhr.

In Verfolgung ihrer Aufgabe hält sich die ADS strikt an das Prinzip der Allparteilichkeit. Das heißt, die ADS übernimmt weder die Funktion eines Anwalts der Geschädigten, noch die eines Anklägers. Die ADS hat keine besonderen rechtlichen Befugnisse. Sie versucht vielmehr ausschließlich, auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dem elementaren Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3.3 des Grundgesetzes zur Geltung zu verhelfen, soweit dieser im Stadtgebiet von Hannover missachtet wird.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Hilfe im konkreten Einzelfall  
Sobald ein neuer Fall gemeldet wird, wird schnellst möglich eine persönliche Beratung in der ADS vereinbart...

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Präventive Arbeit gegen Rassismus  
Vorbeugende Arbeit, um diskriminierende Strukturen aufzulösen oder zu verändern

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage  
Eine Kampagne gegen Rassismus, die von Schüler/innen für Schüler/innen entwickelt wurde und die von diesem Graswurzel-Prinzip wesentlich lebt...

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Arbeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle 2002-2005
Arbeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover für den Zeitraum 2002 bis 2005
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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