´

Hannover open - Keine Diskriminierung an der Disko-Tür

Landeshauptstadt Hannover
Vorderseite der Postkarte zur Kampagne "Hannover open - Keine Diskriminierung an der Disko-Tür"

Adresse:
Antidiskriminierungsstelle (ADS)
Ansprechpartner/in: Dr. Günter Max Behrendt
Grundsatzangelegenheiten
Büro Oberbürgermeister
Neues Rathaus (Raum 59)
Trammplatz  2
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 12 35
Fax: 0511 / 168 - 4 01 42
in Karte anzeigen

  mehr Infos

Adresse:
Antidiskriminierungsstelle (ADS)
Ansprechpartner/in: Dr. Günter Max Behrendt
Grundsatzangelegenheiten
Büro Oberbürgermeister
Neues Rathaus (Raum 59)
Trammplatz  2
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 12 35
Fax: 0511 / 168 - 4 01 42
in Karte anzeigen

 Öffnungszeiten:
keine festen Öffnungszeiten.
Termine können nach telefonischer Absprache frei vereinbart werden.

  reduzierte Ansicht

Sie haben keinen Zutritt zu einer Diskothek erhalten?

Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, abgekürzt: AGG, schützt Sie vor unzulässigen Benachteiligungen (Diskriminierungen) - auch vor der Diskothekentür.

Was ist das AGG?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder AGG trat im August 2006 in Kraft. Es bezweckt laut § 1 den Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ (gemeint ist: Hautfarbe) oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Kurz gesagt: Das AGG unterstützt die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der schon im Grundgesetz festgehalten ist. Schließlich leitet er sich vom elementarsten Menschenrechtsprinzip, der Gleichheit aller Menschen in ihrem Anspruch auf Leben und Würde, ab. Das AGG ist also kein bloßes Schutzrecht für Minderheiten, sondern es stärkt die Grundrechte aller Menschen.

Was hat das AGG mit dem Besuch von Diskotheken zu tun?
Das AGG findet im Arbeits- und Zivilrecht Anwendung. Der Diskothekenbesuch fällt ins Zivilrecht. Typische Gegenstände des Zivilrechts sind nämlich Geschäfte und Verträge z.B. zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Der Schwerpunkt des AGG im Zivilrecht liegt bei den „Massengeschäften“, also Geschäften, die jeder abschließen kann: ohne Ansehen der Person, zu vergleichbaren Bedingungen und in einer Vielzahl von Fällen.

Beispiele: Taxifahrten, Supermarkteinkäufe, Gaststätten- und auch Diskothekenbesuche
Der Schutz vor Benachteiligungen nach dem AGG gilt also auch für den Diskothekenbesuch. Ausnahmen von der Gleichbehandlung darf es nur geben, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere wenn Gefahren oder Schäden vermieden werden sollen, (Beispiel: wenn Straftaten drohen (Drogenhandel) oder bereits ein Hausverbot ausgesprochen wurde besondere Vorteile gewährt werden und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt
Beispiel: Preisermäßigungen für Schüler / Studenten / Senioren
oder einem Bedürfnis für den Schutz der Intimsphäre Rechnung zu tragen ist.
Beispiel: besondere Öffnungszeiten für Männer und Frauen in Schwimmbad / Sauna

Falls Sie also keinen Zutritt zu einer Diskothek erhalten haben...
und dies allein aus Gründen der Hautfarbe oder wegen Ihrer ethnischen Herkunft geschehen ist, ist das rechtswidrig und unzulässig. Sie können in diesem Fall gemäß § 21 AGG auf Beseitigung / Unterlassung klagen oder Schadensersatz / Entschädigung verlangen. Ansprüche müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Eine Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ist in erster Instanz nicht zwingend, aber empfehlenswert. In einem gerichtlichen Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht wird der Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme mit von Ihnen zu benennenden Zeugen unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu klären sein.

Wer also den Eindruck gewonnen hat, wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle (ADS) der Landeshauptstadt Hannover wenden, insbesondere dann, wenn die Benachteiligung/Diskriminierung in Hannover stattgefunden hat.

Beratungstermine können unter der untenstehenden Telefonnummer vereinbart werden.
Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover
Dr. Günter Max Behrendt
Tel.: 0511/168-41235 
eMail: Antidiskriminierungsstelle(at)Hannover-Stadt.de

Weitere Informationen zur Kampagne „Hannover open“ der Landeshauptstadt Hannover finden Sie hier:

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Hannover open: OB Weil im Einsatz vor hannoverschen Diskotheken  
Oberbürgermeister Stephan Weil verteilte mit prominenter Unterstützung Postkarten gegen Diskriminierung beim Diskobesuch

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
OB Weil wendet sich gegen Diskriminierung beim Diskothekenbesuch  
OB Stephan Weil macht in seiner neuen Videobotschaft gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von AusländerInnen beim Diskothekenbesuch mobil.


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


Seite drucken