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"Gesellschaftsfonds Zusammenleben"

Landeshauptstadt Hannover
Die Jury des GFZ
Die Jury-Mitglieder: Wolfgang Puschmann, Elif Gençay-Drews, Milan Pejić und Dr. Koralia Sekler (v.l.n.r.).

Adresse:
„Gesellschaftsfonds Zusammenleben“ (GFZ)
Ansprechpartner/in: Urte Kempf
Büro Oberbürgermeister
Neues Rathaus (Raum 107)
Trammplatz  2
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 1 68 - 4 52 72
Fax: 0511 / 1 68 - 4 64 80
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Adresse:
„Gesellschaftsfonds Zusammenleben“ (GFZ)
Ansprechpartner/in: Urte Kempf
Büro Oberbürgermeister
Neues Rathaus (Raum 107)
Trammplatz  2
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 1 68 - 4 52 72
Fax: 0511 / 1 68 - 4 64 80
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 Öffnungszeiten:
 

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Mit der Einrichtung des Gesellschaftsfonds Zusammenleben (GFZ) wurde ein weiterer Handlungsansatz des Lokalen Integrationsplans realisiert, der im Juni 2008 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen worden ist. Der Gesellschaftsfonds verfolgt das Ziel, bürgerschaftliche Aktivitäten der lokalen Integrationsarbeit zu unterstützen, die das Zusammenleben einer zunehmend interkulturell zusammengesetzten Stadtbevölkerung verbessern.

Der Gesellschaftsfonds bietet innovativen Projektideen im Bereich der Integration eine finanzielle Fördermöglichkeit aus Mitteln der Landeshauptstadt Hannover. Diese Förderung soll in vier zentralen Themenschwerpunkten erfolgen:

  • Gesellschaftsbildung: Handlungsfeld gesellschaftlicher Dialog und Partizipation
  • Eine Sprache für alle – viele Sprachen für Hannover: Handlungsfeld Sprache, interkulturelle und internationale Stadt
  • Zusammen Wirken: Handlungsfeld Bildung, Ausbildung und Beschäftigung
  • Vor Ort: Handlungsfeld Stadtteil, Freiraum, Nachbarschaft

Die vierköpfige Jury unter der Leitung der Kuratorin Dr. Koralia Sekler entscheidet über die Auswahl der Projekte. Im Rahmen von Ideenwettbewerben schreibt die Jury entsprechende Handlungsfelder aus. Für jedes Handlungsfeld werden kreative und praxistaugliche Vorschläge gesucht. Wesentliche Auswahlkriterien für die Förderung sind die Größe der Zielgruppe des Projekts und innovative Ansätze. Ebenso bedeutsam ist die Intensität der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Herkunft, sowie Wirksamkeit des Projektes über dessen Laufzeit hinaus. Realisierte Projekte werden von der Kuratorin begleitet und nach Ende der Laufzeit gemeinsam in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.

Die Laufzeit des „Gesellschaftsfonds Zusammenleben“ ist vorerst auf drei Jahre bis 2011 zeitlich begrenzt. Die Landeshauptstadt Hannover stellt dem Gesellschaftsfonds 150.000 € jährlich zur Verfügung. Es können nur Projekte im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover gefördert werden.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Berichte über Förderprojekte des „Gesellschaftsfonds Zusammenleben"  

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
GFZ: Mehr als 80 Bewerbungen sind eingegangen  
Erstmalig fördert der „Gesellschaftsfonds Zusammenleben“ bereits bestehende Projekte und Initiativen.

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Vierte GFZ-Runde: Politische Partizipation und Mitbestimmung  
Bei der vorerst letzten Ausschreibung geht es um Möglichkeiten politischer Beteilung und Mitbestimmungsrechte.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Die Projekte der dritten GFZ-Förderrunde  
Die 13 ausgewählten Projekte zum Thema „Stärkung der Rechte von Kindern mit Migrationshintergrund durch die Eltern-Kind-Arbeit“.

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Die Ergebnisse der zweiten GFZ-Förderrunde  
Informationen über die drei Projekte, die in der zweiten Förderrunde von der Jury ausgewählt wurden

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Die ausgewählten Projekte der ersten GFZ-Förderrunde  
Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung des Gesellschaftsfonds Zusammenleben

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Die Jury des „Gesellschaftsfonds Zusammenleben“  
Die vierköpfige Jury unter der Leitung der Kuratorin Frau Dr. Koralia Sekler entscheidet über die Auswahl der Projekte.


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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