Während viele Migrantinnen und Migranten sich bei alltäglichen Dingen ohne große Probleme verständigen können – auch wenn sie Deutsch nur als Zweit- oder Drittsprache sprechen –, so verläuft die Kommunikation bei komplexeren Themen wie Verwaltungs- und Gesundheitsangelegenheiten oftmals deutlich schwieriger. Hieraus können den Betroffenen ernsthafte Probleme erwachsen, zum Beispiel gesundheitlicher Art, wenn etwa Medikamente falsch oder gar nicht angewendet werden.
Aus diesem Grund wurde bei der Erstellung des Lokalen Integrationsplans (2008) ein Handlungsansatz zur Einrichtung eines Dolmetscherpools (siehe: Feld 3.9 „Gesundheit“ sowie Feld 6.4 „Interkulturelle Organisationsentwicklung“) aufgenommen. Die Federführung für die Umsetzung dieses Auftrages hat der Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste übernommen.
„Dolmetschen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, eine Verständigung zwischen Menschen verschiedener Sprachen durch mündliche Übersetzung herzustellen. Durch das Angebot solcher Dienste soll nicht nur die Nutzung der Servicedienste der Verwaltung effizienter gestaltet, sondern vor allem die Handlungskompetenz von Menschen mit Migrationshintergrund gestärkt werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Dolmetscherdienste gewisse Qualitätsstandards, wie Anonymität und Neutralität, erfüllen müssen. Eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher fungiert lediglich als neutrales „Sprachrohr“ der Beteiligten und ist weder Anwalt der Klientin bzw. des Klienten noch Vertretung der Institution.
Anforderungen für Dolmetschdienste können grundsätzlich aus zwei Richtungen kommen, nämlich von Mitarbeiter/innen der Verwaltung und von Menschen außerhalb der Verwaltung. In ersterem Fall, also wenn die Notwendigkeit einer Dolmetscherleistung von einer Dienststelle der Stadt festgestellt wurde, arbeitet die Stadtverwaltung die Anforderung selbst ab und die anfragende Dienststelle bekommt ein entsprechende Fachkraft für den jeweiligen Fall zugeteilt. Externe Anfragen hingegen bedient nicht die Stadtverwaltung, sondern hierum kümmern sich zwei nicht staatliche Organisationen, die entsprechend der Beratungen im Migrationsausschuss vom 1.10.2009 und 29.10.2009 durch städtische Fördermittel unterstützt werden.
Dies ist zum einen der Sprachmittlungsdienst von kargah e.V., durch den vor allem gemeinnützige Vereine unterstützt werden sollen, die im sozialpädagogischen Bereich aktiv sind. Ebenso willkommen sind aber auch Anfragen von Einzelpersonen auf Sprachmittlung. Das Angebot von kargah e.V. umfasst allerdings lediglich die Übersetzung in die gewünschte Sprache und keine Beratung.
Zum anderen wird der Dolmetscherservice des Ethno-Medizinischen Zentrum e.V. durch Fördermittel unterstützt. Das Zentrum bemüht sich bereits seit Jahren um die Schaffung interkultureller Kompetenz im Gesundheitswesen und bietet speziell auf den Gesundheitsbereich zugeschnittene Übersetzungsdienste. Daher haben die Dolmetscher/innen nicht nur die entsprechenden Sprachkenntnisse sowie das kulturelle Hintergrundwissen, sondern besitzen auch medizinische Vorkenntnisse.
Weitere Informationen zu den beiden Projekten finden Sie auf den nachfolgend verlinkten externen Seiten. Zudem steht die Informationsdrucksache „Dolmetscherdienste“ mit zusätzlichen Hinweisen und Hintergründen zum Download bereit.