An die Antidiskriminierungsstelle (ADS) der Stadt Hannover kann sich jede Einzelperson oder Gruppe wenden, die im Arbeitsleben, bei Dienstleistungen oder im Privatbereich aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion, ihres Geschlechts oder Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wird. Als städtische Einrichtung steht die ADS dabei grundsätzlich allen Einwohner/innen der Stadt offen.
In Verfolgung ihrer Aufgabe hält sich die ADS strikt an das Prinzip der Allparteilichkeit. Das heißt, die ADS übernimmt weder die Funktion eines Anwalts der Beschwerdeführenden noch die eines Anklägers. Die ADS hat keine besonderen rechtlichen Befugnisse. Sie versucht vielmehr ausschließlich, dem elementaren Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3.3 des Grundgesetzes zur Geltung zu verhelfen, soweit dieser im Stadtgebiet von Hannover missachtet wird. Den näheren rechtlichen Orientierungsrahmen hierzu bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch Gültigkeit für den zivilrechtlichen Verkehr und insbesondere für Dienstleistungen (Besuch von Gaststätten und Diskotheken, Einkauf in Geschäften, Nutzung von Banken, Versicherungsgeschäfte, Vermietungen etc.) hat. Eine Rechtsberatung im engeren Sinne findet nicht statt, denn hierzu sind nur Fachanwält/innen befugt.
Die ADS der Stadt Hannover wird betreut von Dr. Günter Max Behrendt. Es gibt keine Beschränkung der Beratung auf feste Öffnungszeiten, Beratungstermine werden nach telefonischer Absprache frei vereinbart. Die Kernzeit für Beratungen liegt werktags zwischen 9 und 17 Uhr.
Wenn Sie sich eingehender über die fachliche Arbeit der ADS informieren wollen, nutzen Sie den untenstehenden Link: