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Energieausweis

Landeshauptstadt Hannover
Energieausweis
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Quelle:   Deutsche Energieagentur - dena

VermieterInnen oder VerkäuferInnen müssen für ihre Gebäude einen Energieausweis vorlegen. Das erhöht für HausbesitzerInnen einerseits die Motivation zu sanieren, andererseits stehen HausbesitzerInnen, die in Energiesparmaßnahmen investiert haben, im Wettbewerb besser da. Anhand des Energieausweises lassen sich Schwachstellen und damit auch Einsparpotentiale am Gebäude aufdecken.

Warum sollte ich mir bei Neuanmietung unbedingt den Energieausweis zeigen lassen?
Der Energieausweis verdeutlicht mit Hilfe einer Farbskala von grün (gut) bis rot (schlecht) die energetische Qualität von Gebäuden. So ist leicht zu erkennen, ob bei dem betreffenden Haus ein geringer oder ein hoher Energieverbrauch zu erwarten ist.

Allerdings wird der Energieausweis nur für ein ganzes Gebäude ausgestellt – nicht für einzelne Wohnungen. Daraus ergibt sich deshalb keine Aussage über den tatsächlichen Energieverbrauch einer Wohnung, zumal dieser stark von den Gewohnheiten der NutzerInnen bzw. MieterInnen abhängt.

Zudem ist es schwierig, anhand des Energieausweises verschiedene Gebäude miteinander zu vergleichen, da es zwei Arten von Energieausweisen gibt: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Wir empfehlen Ihnen als MieterIn bei Neuanmietung den Energieausweis zeigen lassen. Er gibt zumindest eine Orientierung für die Höhe des Energieverbrauchs.

Was bedeuten hier die Begriffe Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf?
Der Endenergiebedarf beinhaltet die Energie für Heizung, Trinkwasser und die Verluste der Heiz-Anlagentechnik – und entspricht dem Verbrauch, der vom Energielieferanten bzw. Energieversorger in Rechnung gestellt wird. Faustregel: 1 kWh/ m2 a (1 Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr) entspricht etwa 0,1 Litern Heizöl.

Beim Primärenergiebedarf werden neben dem Endenergiebedarf auch die Gewinnung, Verteilung und Umwandlung des jeweiligen Energieträgers (Gas, Öl, Strom etc.) berücksichtigt – und die damit verbunden Energieverluste.

Wo ist der Unterschied zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden. Er wird auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt. Das Verbrauchsverhalten der BewohnerInnen und der Standort des Gebäudes spielen hier keine Rolle. Der Bedarfsausweis basiert auf standardisierten Daten und dient dem Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden. Eine Besonderheit des Bedarfsausweises findet sich in der Flächenangabe, der so genannten Bezugsfläche. Hier wird nicht die Wohnfläche der Wohnung, sondern eine theoretische Fläche, die sich aus dem Volumen des gesamten Gebäudes ableitet, verwendet.

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Vor- und MitmieterInnen in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung wieder. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob diese im Winter viel oder wenig geheizt haben, ob sie anwesend oder verreist waren oder wie viele Personen in der Wohnung leben. Der Verbrauchsausweis ist also stark vom Heizverhalten der anderen MieterInnen abhängig. Er ist kein Vergleichsmaßstab für den energetischen Zustand des Gebäudes, ist aber aus Mietersicht besser zu verstehen, da er eine Aussage über den Verbrauch im gesamten Gebäude macht, allerdings nicht für die einzelnen Wohnungen. Die Bezugsfläche für den Verbrauchsausweis setzt sich aus der Summe der Wohnflächen des gesamten Gebäudes zusammen.

Muss mir die Vermieterin bzw. der Vermieter einen Energieausweis bei Neuanmietung vorlegen? Was ist, wenn nicht?
Bei Verkauf oder Vermietung besteht eine Ausweispflicht. Auf Verlangen der Mietinteressenten muss die Vermieterin oder der Vermieter einen Energieausweis vorzeigen. Tut sie oder er dies nicht, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird.

Habe ich als „Alt-MieterIn“ auch Anspruch auf Einsicht?
Gegenüber „Altmietern“ in bestehenden Mietverhältnissen besteht keine Ausweispflicht. Das heißt aber nicht, dass man nicht danach fragen kann.

Bekommt jede Wohnung einen eigenen Energieausweis?
Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. Dadurch können sich große Unterschiede ergeben. Eine schlecht gedämmte Wohnung im Dachgeschoss verbraucht garantiert erheblich mehr Energie als eine Wohnung, die sich in der Mitte des Hauses befindet.

Muss die Vermieterin / der Vermieter die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen auch wirklich durchführen?
Für VermieterInnen besteht keine Pflicht die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen auch durchzuführen. Die Empfehlungen aus dem Energieausweis informieren VermieterInnen / HauseigentümerInnen jedoch über üblicherweise wirtschaftliche Maßnahmen mit hoher Energieersparnis.

 

Die Verbraucherzentrale Niedersachsden  
Infos über den Energieausweis bei der VZN

Infos der Deutschen Energieagentur  
Infos über den Energieausweis bei der dena


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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