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Zur geplanten Aufstellung eines Bebauungsplans östlich der Weltausstellungsallee wurden vor rund 400 Interessierten in einer Bürgerinformationsveran- staltung die in Auftrag gegebenen Gutachten vorgestellt. |
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Zur geplanten Aufstellung eines Bebauungsplans östlich der Weltausstellungsallee wurden vor rund 400 Interessierten in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 16. Januar die in Auftrag gegebenen Gutachten vorgestellt.
Die Expertisen zu den sechs Themen Verkehrsbelastung, Luft, Schallschutz, Regenwasserbeseitigung/Grundwasser, Naturschutz und Altlasten sind erforderlich für das Aufstellen eines Bebauungsplans (Nummer 1764, östlich Weltausstellungsallee), der die Ansiedlung von Gewerbe auf bisherigen Messeparkplätzen ermöglichen soll. „Die Gutachten zeigen, dass das Bauleitplanverfahren fortgesetzt werden kann. Mögliche negative Auswirkungen können durch Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen vollständig kompensiert werden“, lautet das Fazit der beiden Dezernenten.
Der Anlass für das Bauleitplanverfahren ist eine Anfrage eines internationalen Versandhandelsunternehmens, das die Ansiedlung eines Distributionszentrums auf dem Areal plant. Dieses Projekt wird im laufenden Bauleitplanverfahrens als Referenzprojekt herangezogen. Der durch den Rat zu beschließende Bebauungsplan soll aber unabhängig von dem derzeitigen Interessenten gelten. Der entsprechende Planentwurf soll in der kommenden Woche veröffentlicht und dann in den politischen Gremien beraten werden. Wenn der Rat wie von der Verwaltung vorgeschlagen Mitte Februar die öffentliche Auslegung beschließt, sind die Unterlagen im März für einen Monat einsehbar. Alle BürgerInnen haben in dieser Zeit die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen zu der Planung einzubringen.
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Zusammenfassung der Gutachten:
Natur- und Artenschutz
Das Gutachten des Landschaftsbüros Georg von Luckwald, Hameln, hat hinsichtlich der „Eingriffsregelung“ nach Naturschutzgesetz ergeben: Für eine Umsetzung des Bebauungsplans müssen maximal 417 Bäume gefällt werden, die überwiegend vor circa 13 Jahren gepflanzt wurden. Hierfür und für die Versiegelung der Flächen ist ein vollständiger Ausgleich möglich: Als Ersatz soll auf circa vier Hektar großen Fläche ein neuer Stadtteilpark angelegt werden, der den schon bestehenden Kattenbrookpark erweitert. Der übrige Kompensationsbedarf kann auf einer 5,6 Hektar großen Fläche im östlichen Teil des Kronsberges durch Umwandlung von Ackerland in Grünland kompensiert werden. Insgesamt werden wieder mindestens so viele Bäume gepflanzt wie gefällt werden.
Hinsichtlich des besonderen Artenschutzes kommt das Hamelner Büro zu dem Schluss, dass europarechtlich geschützte Pflanzen im Planungsgebiet nicht vorkommen. Geschützte wirbellose Tierarten nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union können im Untersuchungsgebiet ebenfalls ausgeschlossen werden. Das Vorkommen von Zaunei¬dechsen ist im Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzusehen, da gemäß Aussage mehrerer Experten keine Vorkommen in der weiteren Umgebung bekannt sind. Für Feldhamster sind im Plangebiet keine geeigneten Lebensräume vorhanden. Gleiches gilt für Fledermäuse hinsichtlich möglicher Winterquartiere.
Bei den nicht gefährdeten Brutvogel-Arten wird davon ausgegangen, dass ein Ausweichen in andere Lebensräume möglich ist, sodass es keiner speziellen Schutzmaßnahme bedarf. Bei den europarechtlich gefährdeten Rote-Liste-Arten, insbesondere der Feldlerche und des Flussregenpfeifers, wird es im kommenden Frühjahr noch vertiefende Untersuchungen geben, da kann das Vorkommen auf der Fläche nicht ausgeschlossen werden kann. Aus fachlicher Sicht löst die Bebauung des Plangebietes für diese Arten dennoch keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände aus, weil die Flächen bereits jetzt keinen ursprünglichen, natürlichen Charakter mehr haben die Ackerflächen am Kronsberg grundsätzlich als Ausweichraum für diese Arten geeignet sind.
Altlasten/Bodenschutz
Bei 144 Bohrungen hat das Gutachterbüro GEO-data, Hannover, im Planungsgebiet Proben entnommen und labortechnisch untersucht. Das Büro kommt zu dem Ergebnis, dass in der untersuchten Fläche nach heutiger Kenntnis keine kontaminierten, gefährlichen Bodenabfälle anfallen. Zudem ist die vorhandene Hochofenschlacke bei einer künftigen Baumaßnahme an Ort und Stelle – wie bereits bei der Schaffung der EXPO-Parkflächen – erneut als Tragschichtmaterial einsetzbar. Die umweltanalytischen Untersuchungen haben im Plangebiet keine Altlastenprobleme ergeben.
Obwohl die ehemalige Deponie Bemerode vollständig außerhalb des geplanten Baugebietes liegt, hat die Ingenieurgesellschaft ICP, Braunschweig, mögliche Wechselwirkungen zwischen beiden Flächen untersucht, insbesondere weil durch organische Ablagerungen im westlichen Teil der vorhandenen Altdeponie im südlichen Teil Methanemissionen entstehen. Diese werden seit Jahren abgesaugt und am Westrand der Deponie unschädlich gemacht.
Ergebnis des Gutachtens: Aufgrund der Geländehöhen, des Abstandes und der bereits vorhandenen geotechnischen Sicherung der Deponie ergeben sich keine Standsicherheitsprobleme für die Altablagerung. Um sicherzugehen, dass bei einem Ausfall der der vorhandenen Gasabsauganlage kein Methan nach Westen ins Baufeld und in eine davor geplante Leitungstrasse emittiert schlägt der Gutachter vor, im Bereich zwischen Altdeponie und Planungsgebiet eine Gassperre aus Schotter, kombiniert mit einer vertikalen Abdichtung, zu installieren. Hierdurch können problematische Gasströmungen sicher ausgeschlossen werden.
Regenwasser/Grundwasser
Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie (ifs), Hannover, hat Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Grund- und Regenwassersituation untersucht. Danach führt in einer „Worst-Case-Betrachtung“ die zusätzliche Versiegelung im Plangebiet dazu, dass sich jährlich circa 42.000 Kubikmeter Grundwasser weniger bilden kann. Durch Versickerung und Rückhalt ist aber ein fast vollständiger Erhalt der Grundwasserneubildung möglich. Für die angrenzenden Wohngebiete haben die Veränderungen des Wasserabflusses keine Relevanz. Auch für die Eilenriede hat die geplante Bebauung keinerlei Auswirkungen. Ausschließlich im Seelhorstwald kommt es zu einer gewissen Grundwasserabsenkung, die jedoch bei den geplanten Versickerungs- und Rückhaltemaßnahmen zwischen einem und zwei Zentimetern liegt. Damit entstehen im Waldgebiet keine Probleme. Im Seelhorstwald schwankt der Grundwasserstand schon heute jährlich um circa 50 Zentimeter. Eine Modellrechnung von M&P Geonova GmbH, Hannover, hat darüber hinaus ergeben, dass es durch das Bauvorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Grundwasserströmungsverhältnisse im Bereich der Altdeponie gibt.
Verkehr
Als Bearbeitungsgrundlage für das Verkehrsgutachten dienten die aktuellen Verkehrsstärken im Straßennetz, die das Büro SHP Ingenieure, Hannover, mit Hilfe von Erhebungen außerhalb und während der internationalen Messe agritechnica 2011 ermittelt haben. Die wesentlichen Ergebnisse: Die Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens berücksichtigt für die geplante große Gewerbefläche südlich der Emmy-Noether-Allee eine sowohl beschäftigtenintensive als auch güterverkehrsintensive Nutzung (zum Beispiel Distributionszentrum) und für die kleine Gewerbefläche in der nordöstlichen Ecke zur Kattenbrookstrift eine kleinteilige Gewerbeflächennutzung. Insgesamt ist pro Werktag mit einem Verkehrsaufkommen von etwa 3.100 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden (davon etwa 1.000 Lkw) zu rechnen. Der zusätzliche Verkehr kann von den betrachteten Hauptverkehrsstraßen aufgenommen werden. Dies gilt auch für das Straßennetz in Bemerode und am Kronsberg. Leistungsfähigkeitsprobleme an den Knotenpunkten sind außerhalb der Messezeiten nicht zu erwarten. Während der großen Messen sind einige der betrachteten Streckenabschnitte wegen des An- und Abreiseverkehrs bereits heute überlastet. Der durch die Ausweisungen im Bebauungsplan Nr. 1764 zu erwartende zusätzliche Verkehr wird an dieser Situation wenig ändern, da die Spitzenzeiten voraussichtlich zeitlich nicht zusammen auftreten und der zusätzliche Verkehr vergleichsweise gering ist.
Schallschutz
Hinsichtlich des Schallschutzes stellte das Büro BMH, Hannover, im Wesentlichen fest: Für das Plangebiet Nr. 1764 wurden höchstzulässige Emissionskontingente ermittelt, die unter Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung den nach DIN 18005 erforderlichen Schallimmissionsschutz sicherstellen. Diese Kontingente wurden als Festsetzung in den Entwurf des Bebauungsplanes übernommen. Bei der schalltechnischen Beurteilung wurden die Aspekte der historisch gewachsenen Gemengelage ebenso beachtet wie eine mögliche Überdeckung der späteren Geräusche durch Fremdgeräusche des Messeschnellwegs. Die aus dem Plangebiet zu erwartende Geräuschbelastung in der sogenannten Seelhorstsiedlung liegt mit rund 42 bis 46 Dezibel (dB(A)) tags und circa 27 bis 31 dB(A) nachts deutlich unter den Immissionsrichtwerten reiner Wohngebiete (50/35 dB(A) tags/nachts). Besonderes Augenmerk gilt bei gewerblichen Nutzungen der Nachtzeit, da die schalltechnische Beurteilung auf die „ungünstigste Nachtstunde“ (lauteste volle Nachtstunde) abstellen muss.
Beispielhaft wurde die Ansiedlung eines Distributions- und Logistikzentrums untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der hohe Schutzanspruch für die Seelhorstsiedlung im konkreten Nutzungsfall voraussichtlich mit der Errichtung aktiver (baulicher) Schallschutzmaßnahmen möglich ist. Im Gutachten wurde beispielhaft der Pegelminderung einer bis zu acht Meter hohen Lärmschutzwand in unmittelbarer Nähe der geplanten Gewerbeansiedlung untersucht. Weiterhin wurde unter Beachtung eines Verkehrsgutachtens die Erhöhung der Verkehrslärmbelastung durch öffentliche Straßen untersucht. Danach ist im Bereich der am stärksten betroffenen Bebauung durchweg eine „nicht messbare“ Pegelerhöhung von weniger als einem dB(A) zu erwarten.
Konkrete Aussagen zum Baulärm können erst in Kenntnis des jeweiligen Einzelbauvorhabens getroffen werden. Grundsätzlich sind Lärm relevante Arbeiten nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr zulässig. Abstandsbedingt ist von einer eher geringen Baulärmbelastung von Wohngebieten auszugehen.
Stadtklima
Die wesentlichen Ergebnisse der GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, zur Klimaökologie und Stadthygiene sind: Die Temperatur in der Umgebung wird sich nicht signifikant erhöhen, negative Effekte auf die Siedlungsflächen in der näheren Umgebung der Planfläche sind nicht zu erwarten. Wenngleich eine gewisse Beeinflussung des lokalen Luftaustausches sichtbar wird, sind die geplanten baulichen Veränderungen nicht groß genug, um eine nennenswerte Verschlechterung der klimaökologischen Situation in der angrenzenden Wohnbebauung während windschwacher Sommernächte auszulösen.
Die lufthygienische Situation stellt sich sowohl im Istzustand als auch im Prognosefall als unkritisch dar. Im Plangebiet und seiner Umgebung liegt der Stickstoffoxidanteil in der Luft heute zwischen 25 und 30 Mykrogramm pro Kubikmeter (µg g/m3) und damit deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg /m3. Dieser Wert wird sich auch bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben nur um circa ein µg /m3 verändern.
Zum Hintergrund: Ein internationales Versandhandelsunternehmen sucht einen Standort für ein neues Distributionszentrum in Norddeutschland. In einer Halle mit einer Lagerfläche von rund 110.000 Quadratmetern sollen mindestens 1.000 Dauer- und bis zu 1.500 Saisonarbeitsplätze entstehen. Als möglicher Ort dafür kommt in Hannover die etwa 30 Hektar Große Fläche zwischen Weltausstellungsallee, Emmy-Noether-Allee und Stockholmer Allee infrage, die bislang vorwiegend als Messeparkplatz genutzt wird. Für 2013 plant das Versandunternehmen, dessen Name auf eigenen Wunsch im jetzigen Planungsstadium noch nicht genannt wird, die Eröffnung des neuen Versandzentrums.
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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