2011 wurden erstmals Mietspiegel für alle 21 Kommunen der Region Hannover erstellt. Die Region Hannover erstellt seither regelmäßig Mietspiegel für die 21 Städte und Gemeinden im Regionsgebiet.
Nach der jeweiligen Anerkennung durch die zuständigen Gremien werden die qualifizierten Mietspiegel 2025 auf dieser Seite eingestellt. Die veröffentlichten Versionen lösen dann nach und nach die Mietspiegel 2023 ab.
Allgemeine Hinweise zu Mietspiegeln
Zunächst ist nach der gesetzlichen Definition des § 558c Abs. 1 BGB jede Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter*innen und der Mieter*innen gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist, ein Mietspiegel. Das Gesetz knüpft besondere Rechtsfolgen an Mietspiegel, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Mietspiegel werden als „qualifizierte Mietspiegel“ (§558d Abs. 1 BGB) bezeichnet. Für Mietspiegel, die diese Anforderungen nicht erfüllen, hat sich der Begriff „einfache Mietspiegel“ herausgebildet.
Für einen qualifizierten Mietspiegel wird im gerichtlichen Verfahren von Gesetzes wegen (widerlegbar) vermutet, dass die im Mietspiegel angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Der Gesetzgeber misst einem qualifizierten Mietspiegel somit eine besondere Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der in ihm enthaltenen Daten und eine breite Akzeptanz zu. Diese gesetzliche Vermutungswirkung besteht für einen einfachen Mietspiegel nicht. Dennoch kann dieser ein Indiz dafür darstellen, dass die abgebildeten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben. Bei den Mietspiegeln 2025 handelt es sich um qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d BGB.