Durch den Förderfonds sollen bestimmte Formen der Anerkennung (Aufwandsentschädigungen, Qualifizierungen, Belobigungen) von Bürgerschaftlichem Engagement unterstützt werden. Es können Vereine, Initiativen, Einrichtungen oder Projekte Fördermittel beantragen, die ansonsten für diesen Zweck keine anderen Zuwendungen erhalten. Die Fördermittel selbst kommen ausschließlich den freiwillig Engagierten zu Gute, die in den verschiedenen Organisationen für andere Menschen im Sinne des Gemeinwohls tätig sind.
Die Organisationen und Einrichtungen können ihre Anträge jeweils bis zum 12. März, 18. Juni, 17. September und 26. November einreichen.
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