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Wasserstadt Limmer

Landeshauptstadt Hannover
Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer
Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer
Übersicht der geplanten Bauabschnitte für das Wasserstadtgelände
Übersicht der geplanten Bauabschnitte für das Wasserstadtgelände
Sachstand Projekt Wasserstadt Limmer
Stand März 2010

Mit der Drucks. Nr. 1174/2005 N1 aus Oktober 2005 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover dem Städtebaulichen Rahmenplan für die Entwicklung des Wasserstadtgeländes zugestimmt. Grundlage für diesen Rahmenplan war ein städtebaulicher Ideenwettbewerb, der im Jahr 2003 vom Grundstückseigentümer durchgeführt wurde.

Eigentümer der rund 23 ha großen ehemaligen Gewerbe- und Industriefläche (ehemals Continental Reifenproduktion) ist heute die Wasserstadt Limmer Gesellschaft, Gesellschafter Herr G. Papenburg  (WLG).

Laut Planungsvorgaben sollen auf dem Gelände zukünftig einmal rund 600 Wohneinheiten sowie im geringen Umfang Flächen für Kleingewerbe oder auch Mischnutzungen entstehen. Insgesamt ist dabei ein Entwicklungszeitraum von mind. 15 Jahren zugrunde zu legen  (d.h. voraussichtlich 6 Bauabschnitte). Besonderes Augenmerk wird auf die Gestaltung der Uferzonen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sein werden sowie größere zusammenhängende öffentliche Grünflächen gelegt (siehe Anlage, Rahmenplan aus Oktober 2005).

Leider war es nicht möglich, die auf dem Gelände vorhandenen bauhistorisch bedeutsamen Gewerbebauten zu erhalten und umzunutzen. Bei der damaligen Gummiproduktion sind u.a. krebseregende Nitrosamine entstanden, die sich in den Gebäuden festgesetzt hatten. Eine Sanierung der Gebäude war nicht möglich.

Auch Teile des Geländes wurden durch die damaligen Produktionsvorgänge kontaminiert. Entsprechende Untersuchungen zur Bewertung der Altlastensituation und eine Sanierungsuntersuchung nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz liegen über den Standort vor.

In Abstimmung mit der Region Hannover und den zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung der Stadt Hannover, wurde durch  das Büro Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft im Juli 2007 ein Bodensanierungsplan erarbeitet (Sanierungsplan nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz). Mit Umsetzung der in diesem Plan festgeschriebenen Bodensanierungsmaßnahmen ist sichergestellt, dass  die zukünftigen Nutzer der Fläche keinerlei Kontaminationen ausgesetzt sind (Kurzfassung des Sanierungsplanes siehe Drucks. Nr. 1858/2007). Damit ist die Herstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die beabsichtigten Nutzungsarten gemäß Rahmenplanung abschließend gewährleistet.

Im Vorfeld der Planung sind verschiedene grundsätzliche Varianten der Sanierungsmethodik betrachtet worden. Als Vorzugsvariante ist von allen Beteiligten die Übererdung der belasteten Bodenbereiche angesehen worden. Hierbei wird nach Aushub der einzelnen Schadstoffherde kontaminierten Materials eine Sicherung der verbleibenden flächenhaften Bodenbelastungen durch Aufbringen von mineralischem Material hergestellt, wobei die Mächtigkeit dieser Abdeckung von der geplanten Nutzung abhängig ist. Mit der Übererdung wird eine vollständige Trennung der zukünftigen Nutzer der Grundstücke von den schadstoffbelasteten Böden erreicht. Getrennt werden die belasteten von den unbelasteten Materialien durch die so genannte Basisschicht, die als Signalschicht später im Untergrund erkennbar bleiben wird.

Der prinzipielle Aufbau des Geländes nach dieser Übererdung stellt sich wie folgt dar:

Wasserstadt Tabelle im Text_k

Das Gelände wird dabei gegenüber dem derzeitigen  Höhenniveau im Mittel um  1,1 bis 2,5 m angehoben, wobei durch Profilierung (Abtrag und Auftrag) des Ursprungsgeländes eine höhenmäßige Anpassung an die Grundstücke in der Nachbarschaft erfolgen wird. Die Überhöhung des Geländes wird wegen der Größe des Grundstücks in der Realität nur sehr wenig wahrnehmbar sein und keine Nutzungseinschränkungen bedeuten.

Der Aufschub und die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Bodensanierung anfallenden Abfälle werden durch einen begleitenden externen Fachgutachter vollständig erfasst und dokumentiert.

Nachdem in den Jahren 2007 bis 2009 durch die WLG bereits umfassende Gebäudeabbrüche durchgeführt wurden, liegt der Schwerpunkt der Arbeiten derzeit bei der Umsetzung der vorab beschriebenen Bodensanierungsmaßnahmen sowie bei der damit einhergehenden Geländemodellierung. Insgesamt werden auf dem Gelände nach Abschluss der Sanierungsarbeiten rund 700.000 m³ Boden bewegt worden sein.

Die WLG geht davon aus, dass die Bodensanierung und -modellierung spätestens Ende 2010 abgeschlossen ist.

Parallel dazu bereitet die Verwaltung aktuell den Bebauungsplan für den so genannten ersten Bauabschnitt vor (Fläche westlich des Stockhardtweges, nördlich der Wunstorfer Straße bis zum gepl. Schleusenweg / siehe Anlage).

Hier könnten auf einer Fläche von rund 8 ha in den nächsten 5 – 7 Jahren bis zu 150 Wohneinheiten entstehen.

Parallel dazu gilt es, zwischen der WLG und der Stadt Hannover über einen städtebaulichen Vertrag die wesentlichen Eckdaten für die Entwicklung des Geländes festzuschreiben.

Im Idealfall könnte das Bebauungsplanverfahren für den ersten Bauabschnitt noch im Jahr 2010 eingeleitet werden. Ist das Verfahren angeschoben, so beträgt die eigentliche Verfahrensdauer  dann rund 2 Jahre (Vorgaben des Baugesetzbuches sind zu beachten).

Ansprechpartnerin innerhalb der Stadtverwaltung für Rückfragen:

FB Planen und Stadtentwicklung
Sachgebiet 61.12
Frau Elke Kümmel
Tel.: 0511 / 168 46463
Fax: 0511 / 168 42049

E-mail: Elke.Kuemmel@Hannover-stadt.de

Weitere Informationen:

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Städtebaulicher Rahmenplan  
(Drucks. Nr. 1174/2005 N1)

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Kurzfassung Sanierungsplan  
(Drucks. Nr. 1898/2007)


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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