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Anlieger, Haftung, Verkehrssicherungspflicht
Mit einer genehmigten Veranstaltung im öffentlichen Raum, einer so genannten Sondernutzung, übernimmt der Genehmigungsempfänger die Verantwortung, dass Dritten, Gästen und VerkehrsteilnehmerInnen kein Schaden entsteht.
Anliegern der Veranstaltungsfläche ist jederzeit freie Zu- und Abfahrt zu den Grundstücken und Garagen zu ermöglichen. Dies kann zum Beispiel durch Einbeziehung von Ordnern oder Durchfahrtsscheinen geschehen. Der Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover berät Sie gerne bei der Entwicklung eines entsprechenden verkehrlichen Konzeptes.
Schäden, Platzübergabe, Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Haftung
Gerade bei Veranstaltungen, deren Aufbau mit schwerem Gerät einhergeht, kann es an einer möglichen Bepflasterung, an Verkehrsschildern oder Bäumen zu Schäden kommen. Grundsätzlich geht die Landeshauptstadt Hannover davon aus, dass Veranstalter alles in Ihrer Macht stehende tun, um dies zu verhindern.
Kommt es doch zu Schäden, haftet der Veranstalter gegenüber der Landeshauptstadt Hannover. Sollten vor Beginn des Aufbaus Schäden an der Veranstaltungsfläche (nur öffentlicher Straßenraum oder Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover) vorhanden sein, bitten wir Sie darum, diese fotografisch zu dokumentieren und Kontakt mit uns aufzunehmen
Grundsätzlich empfiehlt der Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Großveranstaltung oder Veranstaltungen mit einem hohen Gefahrenpotential ist eine solche Versicherung Teil der Vorraussetzungen für eine Genehmigung.
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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