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Öffentliche Wege, Rasenflächen, Bäume und Gehölze dürfen nicht beschädigt und nicht mit Kreide oder Farbmarkierungen versehen werden. Insbesondere ist es nicht gestattet, an Bäumen und Gehölzen Zettel und Plakate mit Nägeln oder Draht zu befestigen.
Damit ein sicherer Ablauf einer Sportveranstaltung, die im öffentlichen Raum stattfindet, gewährleistet ist, soll eine ausreichende Zahl von zuverlässigen Ordnern eingesetzt werden. Die Ordner sollen mindestens 18 Jahre alt und durch Armbinden oder entsprechende T-Shirts deutlich gekennzeichnet sein.
Bei Radsportveranstaltungen ist laut Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung eine vereinigte Sport-, Unfall- und Haftpflichtversicherung in Höhe von:
abzuschließen.
Wenn das Teilnehmerfeld nicht größer als 100 Personen ist, ist die Veranstaltung in der Regel genehmigungsfrei. Bedingung dafür ist, dass:
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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