Solidaritätscheck

Stadt schafft Anreiz für die Beherbergung von Geflüchteten

Die Landeshauptstadt Hannover stellt sich darauf ein, Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen und zu beheimaten. Neben den Notunterkünften auf dem Messegelände und der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft will sie auch die Beherbergung von Geflüchteten bei Privatleuten fördern. Hierzu führt sie den Solidaritätscheck zur Aktivierung von privatem Wohnraum ein. 

Oberbürgermeister Belit Onay sagt dazu: „Bei der Landeshauptstadt gibt es keine Denkverbote, wenn es darum geht, die Menschen aus der Ukraine unterzubringen. Wir alle hoffen, dass der Krieg bald endet und die Menschen in ihr Leben in der Ukraine zurückkehren können – doch damit rechnen wir nicht.“ Die Landeshauptstadt, so Onay, will deshalb auf die Möglichkeit privater Unterbringung fördern.

Mietdauer von mindestens neun Monaten

Konkret heißt das: Bei einer Mietdauer von mindestens neun Monaten gewährt die Landeshauptstadt privaten Vermieter*innen eine Prämie von 1500 Euro bzw. 3000 Euro bei einer Mietdauer von mindestens 18 Monaten bei der Beherbergung einer Einzelperson. Werden zwei Personen beherbergt läuft sich die Prämie auf 2500 Euro bzw. 5000 Euro. Werden mehr als drei Personen aufgenommen beträgt die Prämie 3500 Euro bzw. 7000 Euro.  Für den Wohnraum müssen bestimmte Mindeststandards erfüllt sein, wie z. B. eine Mindestgröße des zur Verfügung gestellten Wohnraums.

Der Erste Stadtrat der Landeshauptstadt Hannover, Axel von der Ohe, stellt klar: „Geflüchtete Menschen in einer privaten Wohnung unterzubringen, zeugt von großem Engagement. Wir fördern mit dem Solidaritätsscheck die Bereitstellung von privatem Wohnraum, um im Wortsinn zusammen zu rücken und Schutzsuchende bei uns aufzunehmen.“ Die Schecks seien zudem integrationspolitisch richtig und ergeben auch finanziell Sinn. „Verglichen mit anderen Formen der Unterbringung ist die Ausstellung der Schecks ein sehr sinnvolles finanzielles Engagement“, so von der Ohe.

Antrag ab Mitte April möglich

Die Prämie kann von Vermieter*innen ab dem 15. April und bis zum 15. Oktober 2022 beantragt werden. Die Prüfung des Antrags findet über die Koordinierungsstelle Flüchtlinge statt. Details werden hierzu noch veröffentlicht.

Eine entsprechende Drucksache wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 30. März 2022 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung hat in der Folge mit der administrativen Ausgestaltung begonnen.