Herrenhäuser Gärten
Gartenordnung
Nicht gestattet ist/sind unter anderem:
- Das Mitführen von Hunden im Großen Garten, im Berggarten und im Museum.
- Das Fahren oder Mitführen von Fahrrädern (Ausnahmen für Mobilitätseingeschränkte nach Absprache).
- Überfliegen bzw. Foto- oder Filmaufnahmen mit Drohnen
- Beete, Skulpturen und Brunnen zu betreten oder gar zu beschädigen
- Grillen und das Entfachen von offenem Feuer (z.B. Kerzen).
- Die Mitnahme von Sonnenschirmen, (Falt-)Liegestühlen, Sitzsäcken, Bierzeltgarnituren, Bierkästen, und Tischen.
Den Anordnungen des Garten-, Aufsichts- und Kassenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Weitere Regeln und Hinweise finden sich in den Gartenordnungen für den Großen Garten und den Berggarten. Für Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, eine Handreichung zum Internationalen Feuerwerkswettbewerb folgt ebenfalls unterhalb.