Nach der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) dürfen derzeit ausschließlich folgende Arten von Veranstaltungen in Präsenz stattfinden:
- berufliche Fortbildungen
- Versammlungen von politischen Parteien
- Sitzungen von Ratsgremien und Bezirksräten
- Versammlungen von Vereinen, Initiativen und ehrenamtliche Zusammenschlüsse, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind
- Religiöse Gruppen
- Prüfungen verschiedener Bildungsträger und der IHK
- Raumnutzungen für Schularbeiten, Nachhilfe (max. 2 Personen pro Gruppenraum)
- Raumnutzungen für Studierende oder Menschen im Homeoffice (max. 2 Personen pro Gruppenraum)
- Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften soweit durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
Dies gilt für das Freizeitheim bis einschließlich 28.03.2021.
Bitte wenden Sie sich mit konkreten Fragen zu kulturellen Angeboten an: stadtteilkultur-vahrenwald@hannover-stadt.de oder Telefon 168 43862.
Für Fragen zu Ihren Anmietungen und Stornierungen wenden Sie sich bitte an: fzh-vahrenwald@hannover-stadt.de oder Telefon 168 40609.