Kleingärten

Pacht und Kündigung

Generalpächter der städtischen Kleingartenflächen ist der Bezirksverband Kleingärtner, der wiederum Unterpachtverträge abschließt.

Gartenzwerge in einem hannoverschen Kleingarten

Generalpächter der städtischen Kleingartenflächen ist der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V., mit dem die Stadt im Generalpachtvertrag den Pachtzins auf 0,3623 € pro m² und Jahr festgeschrieben hat. 

Für den*die Pächter*in einer Kleingartenparzelle kommen dann, abhängig vom Verein, für die Pacht noch Zuschläge hinzu, wie z. B. für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Flächen, Haftpflichtversicherung oder Elt-Anschlüsse.

Die Kündigung von Kleingärten ist von Seiten des Verpächters nur unter ganz bestimmten, in den §§ 8 und 9 BKleingG (Bundeskleingartengesetz) genannten Voraussetzungen möglich. Pächter*innen können bis zum dritten Werktag im August mit Wirkung zum 30. November des Jahres kündigen.