Ausländerbehörde der Region Hannover

Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache

Nachweise:

  • mindestens deutscher Hauptschulabschluss
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung
  • abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule
  • mindestens Sprachschulzeugnis - standardisierte Prüfung Stufe B1 - GER ausgestellt von einem staatlich anerkannten Bildungsträger (Telc, g.a.s.t, TestDaF oder Goethe-Institut) 
  • Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
  • Erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule (Nachweis von mind. vier Versetzungszeugnissen in die nächsthöhere Klasse)