Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
Nachweise:
mindestens deutscher Hauptschulabschluss
abgeschlossene deutsche Berufsausbildung
abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule
mindestens Sprachschulzeugnis - standardisierte Prüfung Stufe B1 - GER ausgestellt von einem staatlich anerkannten Bildungsträger (Telc, g.a.s.t, TestDaF oder Goethe-Institut)
Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
Erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule (Nachweis von mind. vier Versetzungszeugnissen in die nächsthöhere Klasse)