Ausländerbehörde der Region Hannover

Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache

Nachweise:

  • mindestens deutscher Hauptschulabschluss
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung
  • abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule
  • Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
  • Erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule (Nachweis von mind. vier Versetzungszeugnissen in die nächsthöhere Klasse)
  • Sie erfüllen die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens in mündlicher und schriftlicher Form - mindestens standardisierte Prüfung und Sprachschulzeugnis Stufe B1 - GER ausgestellt von einem staatlich anerkannten Bildungsträger (Telc, g.a.s.t, TestDaF oder Goethe-Institut).
    Für Einbürgerungsbewerber, die als Gastarbeitende nach Deutschland eingereist sind (Einreise bis zum 30.06.1974) sowie Vertragsarbeitsnehmende (Einreise bis zum 13.06.1990) und deren jeweilige Ehegatten, die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind, gelten Prüfungserleichterungen. Hier genügen bereits mündliche Deutschkenntnisse