Ausländerbehörde der Region Hannover

Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht

  • Niederlassungserlaubnis
  • Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger
  • Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Für Schweizer*innen und deren Familienangehörige genügt eine Aufenthaltserlaubnis
  • Unter bestimmten Voraussetzungen reicht eine Aufenthaltserlaubnis auch für andere Drittstaatsangehörige aus (siehe befristete Aufenthaltserlaubnis).