Ausländerbehörde der Region Hannover Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht NiederlassungserlaubnisFreizügigkeitsberechtigte UnionsbürgerDie Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EUFür Schweizer*innen und deren Familienangehörige genügt eine AufenthaltserlaubnisUnter bestimmten Voraussetzungen reicht eine Aufenthaltserlaubnis auch für andere Drittstaatsangehörige aus (siehe befristete Aufenthaltserlaubnis). Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Fachbereich Zuwanderung und Migration Maschstraße 17,30169 Hannover +49 511 616 22193 +49 511 616 22905 E-Mail Karte Weitere Informationen
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