Ausländerbehörde der Region Hannover

Sprache

Nachweise:

  • mindestens deutscher Hauptschulabschluss
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung
  • abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule
  • mindestens Sprachschulzeugnis - standardisierte Prüfung Stufe B1 - ausgestellt von einem staatlich anerkannten Bildungsträger (Telc, TestDaF oder Goethe-Institut)