Landeshauptstadt Hannover
Abmeldung einer Wohnung: Wegzug aus Hannover
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller abzumeldenden Familienmitglieder
- Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen ihre Pässe
Kosten und Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldefrist: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Eine Abmeldung vor dem Auszugstermin ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitungsdauer
Ihre Abmeldung wird sofort vorgenommen. Die Abmeldebestätigung können Sie gleich mitnehmen.
Wie ist der Ablauf?
Für die Abmeldung können Sie persönlich zu uns kommen.
Bei Abmeldungen von gemeinsam ausziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Abmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.
Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen Ihre Abmeldung lediglich unterschreiben.
Sie können Ihre Abmeldung ebenfalls schriftlich erledigen. Nötig sind folgende Angaben:
- Namen und Geburtsdaten der Personen, die ausziehen
- Tag des Auszugs
- Anschrift der alten Wohnung
- Anschrift der neuen Wohnung (mindestens die Angabe des Wegzugslandes)
- Unterschrift der ausziehenden Personen
- Bitte senden Sie uns zusammen mit diesen Angaben eine Kopie der Personalausweise oder Pässe der wegziehenden Personen zu.
Hinweise:
- Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht abmelden. Eine Anmeldung am neuen Wohnort ist ausreichend.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung in Hannover muss über die Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung vorgenommen werden.
- Bei einem Wegzug ins Ausland und der Aufgabe einer Nebenwohnung besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
- Deutsche Staatsbürger/innen, die ins Ausland verziehen, können durch Angabe ihrer genauen Auslandsanschrift über anstehende Bundestags- und Europawahlen informiert werden. Bereits ins Ausland Verzogene können ihrer letzten inländischen Meldebehörde zu diesem Zweck eine aktuelle Auslandsanschrift angeben.
- Für die Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, aus deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche auszieht.
Rechtsgrundlagen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-42394
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-33301
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- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-49147
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- Lindener Marktplatz 1
- 30449 Hannover
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