Landeshauptstadt Hannover
Gewerbezentralregisterauskunft
Für die Erteilung von Gewerbeerlaubnissen und für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen ist eine Gewerbezentralregisterauskunft erforderlich. Dieses Register wird bei dem Bundeszentralregister in Bonn geführt.
1. Gewerbezentralregisterauskunft für eine juristische Person
Für Firmen, die im Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen sind und deren Hauptsitz Hannover ist, nimmt die Arbeitsgruppe Gewerbemeldungen und -erlaubnisse die Anträge entgegen.
2. Gewerbezentralregisterauskunft für eine natürliche Person
Sie sind in Hannover gemeldet und benötigen als Privatperson einen Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde? Dann wenden Sie sich zur Beantragung an die Bürgerämter.
Kosten und Gebühren
Gebühr: EUR 13,00
Die Gebühr bei der persönlichen Beantragung bitte möglichst per girocard (EC) zahlen.
Bearbeitungsdauer
Der Gewerbezentralregisterauszug wird vom Gewerbezentralregister in Bonn ausgestellt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit in Bonn zwei bis drei Wochen. In dringenden Fällen kann der Antrag per Fax von uns an das Gewerbezentralregister weitergeleitet werden. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr von 3 Euro an.
Wie ist der Ablauf?
- Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt.
- Bei juristischen Personen muss der Antrag durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden.
- Der Antrag kann auch schriftlich gestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass Ihre Unterschrift von einer Behörde oder einem Notar beglaubigt wurde.
- Bei der Beantragung (für natürliche Personen) benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Bei der Beantragung für Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszuges.
- Der Antrag kann auch online auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) beantragt werden. Dieses Verfahren gilt im Übrigen auch für Führungszeugnisse.
- Bei Gewerbezentralregisterauszügen, die zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden, wird die Anschrift, der Verwendungszweck und das Aktenzeichen der Empfängerbehörde benötigt.
Hinweise
- Der Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke wird Ihnen vom Gewerbezentralregister persönlich zugesandt.
- Der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde wird der angegebenen Behörde zugeleitet.
Anträge und Formulare
Formulare: nein, formloser Antrag
Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich
Onlineverfahren auf der Internetseite des BfJ
An wen muss ich mich wenden?
- Die Zuständigkeit für juristische Personen liegt bei der Arbeitsgruppe Gewerbemeldungen und -erlaubnisse.
- Die Zuständigkeit für Privatpersonen liegt bei den Bürgerämtern.
Bitte beachten Sie die Terminvergabe in den Bürgerämtern:
Rechtsgrundlagen
§ 150 Gewerbeordnung (GewO)
§ 150a Gewerbeordnung (GewO)
§ 150e Gewerbeordnung (GewO)
Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt
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