Bundeszentralamt für Steuern
Steuerliche Identifikationsnummer

Vereinfachung des Lohnsteuerverfahrens
2011 endete auch die Zuständigkeit der städtischen Bürgerämter für das Lohnsteuerwesen; das Wohnsitzfinanzamt ist seitdem für Eintragungen zuständig.
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.
Das heißt: Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht wie früher Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer relevant sind, werden dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt wird so beschleunigt und erspart lästigen Papierkram.
SteuerID
Sollten Sie Ihre SteuerID nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern.
Nur soweit Ihre SteuerID bereits im Melderegister gespeichert ist, können Ihnen auch die Bürgerämter weiterhelfen. Für die Vergabe einer SteuerID, ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Umfangreiche Informationen zum Thema finden Sie unter folgenden Links:
- Tel.: +49 228 406-1240
- Fax: +49 228 406-3200
- Webseite
- Weitere Informationen
- Tel.: +49 511 1675-0
- Fax: +49 511 1675-277
- Weitere Informationen
- Tel.: +49 511 6790-0
- Fax: +49 511 6790-6090
- Weitere Informationen
- Tel.: +49 511 419-1
- Fax: +49 511 419-2575
- Weitere Informationen