Landeshauptstadt Hannover
Widerspruch gegen Datenübermittlungen
Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie verschiedene Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe Ihrer Daten an Adressaten, die nach den gesetzlichen Regelungen solche Daten erhalten könnten. Der Widerspruch schließt die Datenweitergabe für diese Fälle aus.
Der Widerspruch kann bei der Anmeldung oder Ummeldung in einem Bürgeramt der Stadt Hannover oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Widerspruch gilt nur für die Gemeinde, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Wenn Sie in Hannover gemeldet sind, können Sie den Widerspruch auch jederzeit online an den städtischen Fachbereich Öffentliche Ordnung senden.
Anträge und Formulare
Hier können Sie den Text einer öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Thema herunterladen:
Was sollte ich noch wissen?
Der Widerspruch gilt nur für die Gemeinde, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Rechtsgrundlagen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-42394
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-33301
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-49147
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-47599
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen

- Rathaus Linden
- Lindener Marktplatz 1
- 30449 Hannover
- Karte
- Fahrplan
- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-43973
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-48202
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168 49582
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen

- Tel.: +49 511 168-32000
- Fax: +49 511 168-48116
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen