Ihren gültigen Pass oder Ausweis als Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Kosten und Gebühren
37 Euro (Gültigkeit zehn Jahre)
Die Gebühr bitte möglichst per girocard (EC) zahlen.
Bearbeitungsdauer
Die Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Abholung beträgt etwa drei bis vier Wochen.
Sie können sich hier (bitte anklicken) online informieren, ob Ihre eID-Karte bereits fertig ist und abgeholt werden kann. Dazu benötigen Sie die Seriennummer der von Ihnen beantragten Karte. Die Seriennummer finden Sie auf Ihrer Gebührenquittung.
Wie ist der Ablauf?
Für die Beantragung der eID-Karte müssen Sie persönlich zu uns kommen. Das Ausfüllen eines Antrages ist nicht nötig. Alle Daten werden direkt am Bedienplatz erfasst.
Sie können die eID-Karte nicht direkt mitnehmen, da diese in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
Ihre eID-Karte können Sie in der Dienststelle abholen, in der Sie diese beantragt haben. Bringen Sie bitte Ihre Ausweisdokument mit. Für die Abholung können Sie jemanden bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht (siehe "Links und Downloads") seinen eigenen Ausweis.
Hinweise
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier oder Reisedokument. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert.
Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss in Hannover mit Hauptwohnung gemeldet sein.
Die Ausstellung einer eID-Karte ist nicht möglich, wenn auch die Deutsche Staatsangehörigkeit besteht.