Die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften können Sie bei uns vornehmen lassen, sofern nicht die Zuständigkeit anderer Behörden, Gerichte etc. vorgeschrieben ist.
In der Regel können Sie Beglaubigungen sofort mitnehmen. Bei einer größeren Anzahl von Beglaubigungen kann dies jedoch im Interesse der Aufrechterhaltung des übrigen Publikumsbetriebes nicht immer gewährleistet werden.
Kosten:
Pro Seite bei der ersten Kopie: 3,00 €
Jede weitere Kopie: 2,00 €
Folgende Dokumente dürfen NICHT vom Bürgerbüro beglaubigt werden:
Personalausweise
Reisepässe
Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden und andere vom Standesamt ausgestellte Urkunden)
Führungszeugnisse
Auszüge aus dem Handelsregister
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Gesellschaftsverträge von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Vorsorgevollmachten
Patientenvollmachten
Gerichtsentscheidungen
Grundbucheintragungen
Testamente
Betreuerausweise, Bestallungsurkunden zum Pfleger
Auszüge aus dem Vereinsregister
Zulassungsbescheinigungen Teil II + Teil I
Bebauungspläne
Gewerberegisterauszüge
Kaufverträge, Schenkungsverträge, u. ä.
Einladungen von Verwandten und Freunden aus dem Ausland