Service

Beglaubigungen

Welche Dokumente können im Bürgerbüro der Region beglaubigt werden und welche nicht?

Beglaubigung von Dokumenten

Die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften können Sie bei uns vornehmen lassen, sofern nicht die Zuständigkeit anderer Behörden, Gerichte etc. vorgeschrieben ist.

In der Regel können Sie Beglaubigungen sofort mitnehmen. Bei einer größeren Anzahl von Beglaubigungen kann dies jedoch im Interesse der Aufrechterhaltung des übrigen Publikumsbetriebes nicht immer gewährleistet werden.

Kosten:

  • Pro Seite bei der ersten Kopie: 3,00 €
  • Jede weitere Kopie: 2,00 €

Folgende Dokumente dürfen NICHT vom Bürgerbüro beglaubigt werden:

  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden und andere vom Standesamt ausgestellte Urkunden)
  • Führungszeugnisse
  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
  • Gesellschaftsverträge von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenvollmachten
  • Gerichtsentscheidungen
  • Grundbucheintragungen
  • Testamente
  • Betreuerausweise, Bestallungsurkunden zum Pfleger
  • Auszüge aus dem Vereinsregister
  • Zulassungsbescheinigungen Teil II + Teil I
  • Bebauungspläne
  • Gewerberegisterauszüge
  • Kaufverträge, Schenkungsverträge, u. ä.
  • Einladungen von Verwandten und Freunden aus dem Ausland
  • Ausländische Pässe / Ausweisdokumente

Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro der Region Hannover

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