Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber heben die zuständige Stelle unverzüglich zu benachrichtigen,
1. wenn eine Frau mitgeteilt hat,
a) dass sie schwanger ist oder
b) dass sie stillt, es sei denn, er hat die Aufsichtsbehörde bereits über die Schwangerschaft dieser Frau benachrichtigt, oder
2. wenn beabsichtigt ist, eine schwangere oder stillende Frau zu beschäftigen
a) bis 22 Uhr,
b) an Sonn- und Feiertagen oder
c) mit getakteter Arbeit.
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit leit beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt des Landes Niedersachsen.
Internetseite der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsbehörde nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig benachrichtigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
24.08.2018
0511 9096-0
0511 9096-199