Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels Erteilung (Springe)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können gemäß § 43c Absatz 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Fachanwaltsordnung die Erteilung der...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte benötigen eine Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin" oder "Fachanwalt".
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können gemäß § 43c Absatz 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Fachanwaltsordnung die Erteilung der...
lesen