Deutsche Rentenversicherung Bund
10709, Berlin
030 865-0
030 865-27240
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche besteht die Pflicht einer Sofortmeldung:
Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder ein Service-Rechenzentrum mittels Datenübertragung zu übermitteln.
Die Sofortmeldung muss enthalten:
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.
030 865-0
030 865-27240