Sozialversicherung: Feststellung - Versicherungspflicht
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden.
Die Sozialversicherung gliedert sich in folgende Bereiche:
- die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- die soziale Pflegeversicherung (SPV)
Manchmal bestehen jedoch Unsicherheiten über die Versicherungspflicht, z.B. wenn nicht klar ist, ob ein neu eingestellter Mitarbeiter den Status eines Arbeitnehmers (abhängig Beschäftigter) oder eines freien Mitarbeiters (selbstständig Tätiger) hat. In diesem Falle müssen Sie (und/oder Ihr Arbeitnehmer) die Durchführung eines Anfrageverfahrens beantragen.
Im Rahmen des Verfahrens wird für den Einzelfall geklärt, ob Versicherungspflicht besteht.
Sie können sich so unter Umständen vor erheblichen Beitragsnachforderungen in der Zukunft schützen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge und Formulare
Antragsformulare zur Statusfeststellung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Urheber
Rechtsgrundlagen
- Tel.: 030 865-0
- Fax: 030 865-27240
- Webseite
- Weitere Informationen
Links und Downloads
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V010 - Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht oder -versicherungsfreiheit von Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben
Seitenanzahl: 2
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V091 - Berechnungsgrößen und Beitragswerte 2013
Seitenanzahl: 1
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V015 - Merkblatt zur Versicherungspflicht der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben
Seitenanzahl: 4