Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen Erteilung (Springe)
Die Zustimmung zur Kündigung ist erforderlich für ordentliche, außerordentliche Kündigungen und Änderungskündigungen sowie für die Beendigung von Arbeitsv...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Besteht ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen, das gekündigt werden soll, dann benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
24.10.2018
Die Zustimmung zur Kündigung ist erforderlich für ordentliche, außerordentliche Kündigungen und Änderungskündigungen sowie für die Beendigung von Arbeitsv...
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