Fachliche Stellungnahme der Kammer für Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: Abgabe
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus, um diese zu beenden, eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten (Existenzgründung), können Sie einen finanziellen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Dazu benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten Ihres Gründungsvorhabens beurteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer, die für Ihren Beruf zuständig ist.
Urheber
Rechtsgrundlagen
§ 16 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
§ 20 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
- Tel.: 0049-511 39789-0
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